Smart-Tarif für größten Preisvorteil: Zahlung des vollen Reisepreises zum Zeitpunkt der Buchung mit kostenpflichtiger Stornierung oder Umbuchung.
Flex-Tarif für maximale Flexibilität: 0€ Anzahlung und kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt.
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Namibia, Südafrika, Simbabwe, Sambia & Botswana - fünf der schönsten Länder des afrikanischen Kontinents nehmen dich mit auf eine unvergessliche Reise, die ihresgleichen sucht! Namibia First: Anschnallen und Gaspedal durchdrücken! Mit deinem Mietwagen geht es in die Wildnis. Um dich herum endlose Weite, vor dir eine Schotterpiste zum Glamping Abenteuer in der feuerroten Namib-Wüste. Einen Luftsprung später sitzt du wieder im Mietwagen und steuerst den berühmten Krüger Nationalpark in Südafrika an. Eine Selfdrive-Safari durch das Wohnzimmer der Big Five beschert dir Wow-Momente in Serie. Die Erde bebt, Nebel umhüllt dich, das Rauschen in deinen Ohren wird immer lauter - willkommen an den Victoria Falls. Ehrfürchtig stehst du vor den unbändigen Wassermassen. Eine Tagestour zum Mukuni Village in Sambia bringt dich den Locals näher und im nächsten Moment steigst du zusammen mit anderen Abenteuerlustigen aufs Boot in Botswanas Chobe Nationalpark, wo dich Krokodile, Flusspferde und Co. neugierig beäugen. Eine Pirschfahrt später sind die Big Five auf deiner Bucket-List abgehakt und du bist bereit für das Grande Finale in Kapstadt! Die südafrikanische Hauptstadt empfängt dich zum City Adventure zwischen Tafelberg und Kap der guten Hoffnung. Ein Abenteuer jagt das nächste - bist du bereit für eine unvergessliche Reise?
Namibia, Südafrika, Simbabwe, Sambia & Botswana - fünf der schönsten Länder des afrikanischen Kontinents nehmen dich mit auf eine unvergessliche Reise, die ihresgleichen sucht! Namibia First: Anschnallen und Gaspedal durchdrücken! Mit deinem Mietwagen geht es in die Wildnis. Um dich herum endlose Weite, vor dir eine Schotterpiste zum Glamping Abenteuer in der feuerroten Namib-Wüste. Einen Luftsprung später sitzt du wieder im Mietwagen und steuerst den berühmten Krüger Nationalpark in Südafrika an. Eine Selfdrive-Safari durch das Wohnzimmer der Big Five beschert dir Wow-Momente in Serie. Die Erde bebt, Nebel umhüllt dich, das Rauschen in deinen Ohren wird immer lauter - willkommen an den Victoria Falls. Ehrfürchtig stehst du vor den unbändigen Wassermassen. Eine Tagestour zum Mukuni Village in Sambia bringt dich den Locals näher und im nächsten Moment steigst du zusammen mit anderen Abenteuerlustigen aufs Boot in Botswanas Chobe Nationalpark, wo dich Krokodile, Flusspferde und Co. neugierig beäugen. Eine Pirschfahrt später sind die Big Five auf deiner Bucket-List abgehakt und du bist bereit für das Grande Finale in Kapstadt! Die südafrikanische Hauptstadt empfängt dich zum City Adventure zwischen Tafelberg und Kap der guten Hoffnung. Ein Abenteuer jagt das nächste - bist du bereit für eine unvergessliche Reise?Namibia & Südafrika
Wildlife Roadtrips in der Kalahari, der Namib-Wüste und im Krüger NationalparkSimbabwe & Sambia
Lodge an den tosenden Victoria Falls und Gruppenausflug ins sambische Mukuni VillageBotswana Camp
Nächte im wilden Chobe Nationalpark mit geführte Safaris in einer KleingruppeReise individuell anpassbar
Reisedauer, Flüge, Hotels und Ausflüge wie du es dir wünschstPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug und Gepäck
Freie Auswahl der Abflughäfen und FlugverbindungenNamibia & Südafrika
Wildlife Roadtrips in der Kalahari, der Namib-Wüste und im Krüger NationalparkSimbabwe & Sambia
Lodge an den tosenden Victoria Falls und Gruppenausflug ins sambische Mukuni VillageBotswana Camp
Nächte im wilden Chobe Nationalpark mit geführte Safaris in einer KleingruppeReise individuell anpassbar
Reisedauer, Flüge, Hotels und Ausflüge wie du es dir wünschstPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug und Gepäck
Freie Auswahl der Abflughäfen und FlugverbindungenWas für eine Reise... diese wunderschönen Länder mit ihren Bilderbuch Landschaften, die tollen Menschen, die unvergesslichen Safaris, die atemberaubenden Victoriafälle. Mir fällt nur ein Wort ein: Wow!
Linienflüge nach Windhoek, Namibia und zurück ab Kapstadt, Südafrika (Umstieg möglich)
Linienflüge zwischen Windhoek - Johannesburg - Victoria Falls - Kapstadt (Umstieg möglich)
Luftverkehrssteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren
20 kg Aufgabegepäck & Handgepäck gem. Bestimmung der gewählten Airline
Transfers laut Reiseverlauf
1 Nacht in der Kalahari Wüste, Namibia: Standard Zimmer in der Kalahari Anib Lodge oder gleichwertig
2 Nächte in der Namib Wüste, Namibia: Voll ausgestattetes Glamping Tent im Namib Desert Camp mit Küche, eigenem Bad, komfortablen Betten, Grillplatz & Feuerstelle oder gleichwertig
2 Nächte in Swakopmund: Standard Zimmer im 4* Hotel Swakopmund Delight oder gleichwertig
1 Nacht in Windhoek, Namibia: Standard Studio im 3* Hillside Executive Accommodation oder gleichwertig
1 Nacht in Johannesburg, Südafrika: Standard Studio im 4* Home Suite Hotels Rosebank oder gleichwertig inkl. Frühstück
2 Nächte am Krüger Nationalpark, Südafrika: Standard Rondavel in der 4* Sefapane Lodge and Safaris oder gleichwertig
1 Nacht in Pretoria, Südafrika: Standard Zimmer im 4* Protea Hotel by Marriott Pretoria Loftus Park oder gleichwertig
3 Nächte in Victoria Falls, Simbabwe: Standard Chalet im Shearwater's Explorers Village oder gleichwertig inkl. Frühstück
2 Nächte im Chobe Nationalpark, Botswana: Tent im Chobe Camp oder gleichwertig inkl. Vollpension
3 Nächte in Kapstadt, Südafrika: Standard Zimmer im 4* The Rockefeller Hotel oder gleichwertig
7 Tage Mietwagen der gewählten Fahrzeugklasse in Namibia (Tag 2- 7) mit unbegrenzter Kilometeranzahl und Vollkaskoversicherung
5 Tage Mietwagen der gewählten Fahrzeugklasse in Südafrika (Tag 8 - 12) mit unbegrenzter Kilometeranzahl und Vollkaskoversicherung
Waterfall Adventure: 2-stündige Tour zu den Victoriafällen in Simbabwe
Mukuni Village: 2-stündige Tour zum traditionellen Dorf in Sambia
Chobe Nationalpark: 2-tägiges Camping mit 3-stündiger Boots-Safari & 3 halbtägige Safaris in Botswana
Alle Ausflüge in lokal wechselnden Kleingruppen mit englischsprachigen Guides
24-Stunden-Notfallhotline während der gesamten Reise
Reisesicherungsschein für Pauschalreisen
Durchgängige Reiseleitung
Visagebühren
Kraftstoff, Parkgebühren und Bußgelder bei evtl. Verkehrsverstößen
Mietwagenkaution (vor Ort per Kreditkarte zu hinterlegen)
Namib Naukluft Nationalparkgebühren pro Tag/pro Person: 80 NAD/ca. 6 EUR
Sossusvlei Nationalparkgebühren pro Tag/pro Person: 7 USD/ca. 7 EUR
Krüger Nationalparkgebühren pro Tag/pro Person ca 440 Rand / ca. 26 Euro)
Boulders Beach Eintritt pro Person: 45 ZAR/ca. 4 EUR (zahlbar vor Ort)
Chobe Nationalparkgebühren pro Tag/pro Person: 120 BWP/ca. 10 EUR (zahlbar vor Ort)
Victoria Falls Nationalparkgebühren pro Tag/pro Person: 30 USD/ca. 30 EUR (zahlbar vor Ort)
Optionale Ausflüge & Eintrittsgelder
Trinkgelder
Ab Kapstadt: Boulders Beach, Cape Point & Kap der Guten Hoffnung
Ab Kapstadt: Whale-Watching Bootstour in der Bucht von Hermanus
Ab Kapstadt: Winelands-Tour mit Weinproben & Essen
Kapstadt: Zweitägiges Hop-On/Hop-Off-Busticket
Kapstadt: Eintägiges Hop-On/Hop-Off-Busticket
Ab Sefapane Lodge: Morgensafari durch den Krüger Nationalpark
Ab Sefapane Lodge: Ganztägige Safari durch den Krüger Nationalpark
Ab Sefapane Lodge: Abendsafari durch den Krüger Nationalpark
Johannesburg: Taste of Africa Food Tour
Zug zum Flug-Ticket der Deutschen Bahn
Hotel-Upgrades laut Reiseverlauf
Welche abweichenden Storno- und Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
Für diese Reise bieten wir den Flex-Tarif mit maximaler Flexibilität und den Smart-Tarif mit dem größten Preisvorteil an. Es gelten gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen.
Im Flex-Tarif gelten folgende Bedingungen, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Im Smart-Tarif gelten folgende Bedingungen:
Welche Einreisebestimmungen gelten für mein Zielgebiet?
Geltende Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich der Einreise können sich täglich ändern. Verbindliche und tagesaktuelle Informationen zu den Reisebestimmungen eures Zielgebiets findet ihr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu Namibia, Südafrika, Simbabwe & Botswana.
Wie läuft die Einreise nach Simbabwe ab?
An Tag 12 findet die Einreise nach Simbabwe statt. Bei Einreise ist es notwendig, sich am Flughafen Victoria Falls ein "Multiple-Entry-Visa" ausstellen zu lassen (55 USD p.P.), da an Tag 17 eine erneute Einreise aus Botswana nach Simbabwe für den Rückflug notwendig ist. Dieses Visum können Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beantragen.
Ist es gefährlich, selbst mit dem Auto durch die Wildnis zu fahren?
Namibia verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Das gilt sowohl für die Teerstraßen als auch für Schotterpisten. Bei den Schotterwegen solltest du dich allerdings auf größere Spurrillen oder kleinere Löcher einstellen. Da du aber einen Allrad-Wagen fährst, brauchst du dir auch hier keine Sorgen machen. Wenn du in den Kurven etwas langsamer fährst, kann dir kaum was passieren. Im Fall der Fälle ist allerdings eine Versicherung (ohne Selbstbeteiligung) inkludiert und eine Notfallnummer bekommst du zusätzlich an die Hand, damit du dich 24/7 gut abgesichert fühlst. In Namibia herrscht Linksverkehr, woran du dich aber schnell gewöhnst. Beachte bitte, dass vor allem auf Naturstraßen Staubwolken von entgegenkommenden Fahrzeugen aufgewirbelt werden können. Reduziere dann am besten die Geschwindigkeit. Denk auch daran, dass mögliche Staubwolken und kleine Steinchen mit geringerer Geschwindigkeit vermeidbar sind, wenn du selbst Autos überholst und Fußgänger oder Eselkarren passierst. Tankstellen wirst du entlang der Route finden. In Namibia findest du keine Selbstbedienungstankstellen, stattdessen wird ein Tankwart dein Auto betanken. Habe hierfür immer Bargeld dabei - Benzin wird teilweise nur gegen Bargeld ausgegeben und für den Tankservice ist ein Trinkgeld üblich.
Auch in Südafrika herrscht Linksverkehr. Die Straßen in den Städten und auf dem Land sind in der Regel in einem mindestens guten Zustand und gelten als relativ sicher. Dennoch können sich die Verhältnisse hier je nach Region und Wetter deutlich verschlechtern. In den Nationalparks können die Straßenverhältnisse deutlich schlechter sein, bzw. sind hier unwegsame und unasphaltierte Straßen keine Seltenheit - besonders abseits der Hauptrouten.
Grundsätzlich solltest du dich immer an die wichtigsten Regeln halten: Lasst keine Wertgegenstände im Auto liegen, verriegel die Türen deines Mietwagens auch beim Fahren und halte möglichst nicht direkt am Straßenrand an. Außerdem solltest du es vermeiden Nachts zu fahren. Sei immer auf der Hut bei Tieren, die die Straße überqueren wollen, das kommt allerdings eher selten vor, denn Tiere meiden Menschen und Fahrzeuge und ziehen sich eher zurück.
Wie sind die Tents & Camps in Botswana ausgestattet?
Das Shearwater Camp im Chobe Nationalpark in Botswana verfügt über Camping Tents, die mit je zwei Betten und richtiger Bettwäsche, sowie Moskitonetzen ausgestattet sind. Das Camp verfügt zudem über ein Gemeinschaftsbad. Hier mit inbegriffen sind zudem Frühstück, Lunch und Dinner.
Gibt es bei der Wahl der Kleidung etwas zu beachten?
Ja, da du dich oft in der Natur aufhältst, solltest du Kleidung dabei haben, die Arme und Beine bedeckt, um dich vor Moskitos zu schützen. Nimm dir immer auch etwas Warmes (Jacke, dicker Pulli) für abends/nachts mit, da es vor allem in den Steppenregionen abkühlen kann.
Was ist die beste Reisezeit für diese Reise?
Namibia: Grundsätzlich ist Namibia ein ganzjährig angenehmes Reiseziel. Grob kann man das südliche Afrika aber in Winter- und Sommermonate einteilen, die entgegengesetzt zu unseren Jahreszeiten verlaufen. Von Oktober bis April erwarten euch sehr hohe Temperaturen, wobei die Hitze dank der trockenen Luft nicht allzu unangenehm auffällt. In den Wintermonaten von Mai bis September ist es tagsüber angenehm warm, nachts kühlt es sich stark ab (um die 0° C). Im südlichen Afrika beginnt die Hauptregenzeit im Februar und kann bis April andauern.
Südafrika: Südafrika ist ebenfalls ganzjährig gut bereisbar. Wenn es bei uns im Winter kalt wird, fängt in Südafrika alles an zu blühen und die Temperaturen steigen auf bis zu 30 Grad. Als beste Reisezeit gelten die Monate September bis April, da Regenschauer eher selten sind und die Temperaturen schön warm.
Victoria Falls: In den Monaten April/Mai bis August direkt nach der Regenzeit ist die Zeit für einen Besuch am besten. Die Tagestemperaturen sind angenehm und der Blick ausgezeichnet. Den höchsten Wasserstand erreichen die Fälle zwischen März und Mai. Während dieser Zeit kann der Sprühnebel eine Höhe von bis zu 400 m erreichen. Dies ist ein wahrlich spektakulärer Anblick, allerdings verschwindet der Grund der Fälle im dichten Nebel. Umso beeindruckender ist zu dieser Zeit ein Helikopterflug. Im August beginnen die Wassermengen langsam zurück zu gehen, sodass der Fluss im November seinen niedrigsten Stand erreicht und der felsige Grund teilweise sichtbar wird. Mit zunehmender Trockenzeit im heißen September und Oktober steigen allerdings die Chancen für Tierbeobachtungen.
Botswana: Auch Botswana ist ganzjährig gut bereisbar. In der Regenzeit von November bis März eignet ist der Chobe Nationalpark besonders grün. Zu dieser Zeit kann man vor allem viele Vogelarten und Tierbabys beobachten. In der Trockenzeit von April bis Oktober kann man am Chobe Fluss vor allem gut Elefanten beobachten.
Wie übernimmt journaway soziale Verantwortung?
Botswana & Simbabwe:
Ein wunderschönes Land, grenzenlose Freiheit, Momente für die Ewigkeit - und wir wollen, dass es nicht nur uns so geht. So ist es selbstverständlich für uns, etwas zurückzugeben: Mit jährlichen Spendenbeiträgen an die "African Bush Camps Foundation" setzen wir uns für Bildung, Naturschutz, Gesundheitsinfrastruktur und die Erhaltung natürlicher Ressourcen in gleich drei Ländern ein: Simbabwe, Sambia und Bostwana! Nahrungsmittelknappheit, schlechte Bildungs-und Gesundheitsinfrastruktur, Arbeitslosigkeit und Wilderei gefährden Mensch und Natur in den Ländern. Die Foundation unterstützt die drei Länder mit insgesamt 13 Projekten, um die Herausforderungen zu bewältigen. Wir finden das großartig und unterstützen sie im Namen aller journaway-Reisenden.
Du willst selbst einen Beitrag leisten? Hier geht's zur Website der Foundation!
Namibia:
Da ist dieses Gefühl, zu Hause zu sein, weit weg von Daheim. Diese unvergesslichen Erlebnisse, die Herzlichkeit und das Lächeln, das uns geschenkt wird. Unseren Gastgebern verdanken wir so vieles, darum ist es für uns selbstverständlich, etwas zurückzugeben: Mit unserem Beitrag an den “Gondwana Care Trust” setzen wir uns ein, aus Überzeugung, mit jährlichen Spendenbeiträgen, die für Projekte in ganz Namibia eingesetzt werden. Ob Lebensmittel, Kleidung, Spielzeuge oder Bauprojekte für Schuleinrichtungen: Hier wird sie gelebt, die soziale Verantwortung, die ankommt. Wir finden diese Foundation großartig und unterstützen sie im Namen aller Abenteurer und Entdecker, die mit uns verreisen.
Wenn du gerne wissen möchtest, welche Projekte und Organisationen der Gondwana Care Trust unterstützt, klicke bitte hier.
Südafrika:
Ein Zuhause, ein weit weg und ganz nah, ein Lieblingsort - jeder sollte sein Zuhause genießen können. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, den Kindern in Südafrika zu helfen: Mit jährlichen Spendenbeiträgen unterstützen wir den Siyazama Kindergarten der Stiftung “Help in Time” (HIT). In Südafrika gibt es viele bedürftige Familien und Kinder. Die Stiftung unterstützt Projekte, die die grundlegende Versorgung, Ausbildungsmöglichkeiten und die soziale Integration von Familien und Kindern ermöglichen. Mit den Spendengeldern werden die Kosten für den Besuch des Siyazama Kindergartens und warme Mahlzeiten dort gedeckt. Wir finden das großartig und unterstützen sie deshalb im Namen aller journaway-Reisenden.
Weitere Infos zum Projekt findest du hier.
Du kannst per Kreditkarte, Rechnung zahlen.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund der AGB abgesagt werden kann.
Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Veranstalter den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.2 und 6.3 der AGB orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von dem Veranstalter und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
• Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
• vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
• vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
• vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
• vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
• vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
• bei Rücktritt am Abreisetag / bei Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von dem Veranstalter geforderten Pauschalen.
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
Bei Buchung im Smart Tarif gilt Ziff. 6.3 der AGB, so dass der Veranstalter entstehende Stornoentschädigung konkret unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen oder sonstiger entstehender Einnahmen berechnet. Da dem Kunden eine außergewöhnliche Vergünstigung gewährt wird, sind die Leistungen der Leistungsträger i.d.R. verbindlich und nicht erstattungsfähig. Bei einem Rücktritt kommen weder ersparte Aufwendungen noch sonstige Einkünfte zustande, so dass u. U. fast der gesamte Reisepreis mit entstehenden Kosten verrechnet wird.
Smart-Tarif für größten Preisvorteil: Zahlung des vollen Reisepreises zum Zeitpunkt der Buchung mit kostenpflichtiger Stornierung oder Umbuchung.
Flex-Tarif für maximale Flexibilität: 0€ Anzahlung und kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt.
Allgemeine Reisebedingungen der journaway GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Angebote der journaway GmbH („journaway“), die auf der Internetseite als eigene Reiseangebote gekennzeichnet sind und bei welchen mehrere, verschiedene Reiseleistungen von journaway als Reiseveranstalter angeboten werden. Sie gelten zwischen dem Kunden als die Pauschalreise buchende Person (m/w/d), dem „Kunden“, und journaway. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten nicht für die von journaway lediglich vermittelten Reisen, die von Dritten als Pauschalreise angeboten und durchgeführt werden.
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Buchungsauftrag) bietet der Kunde journaway den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die Reiseanmeldung mit dem auf der Website von journaway enthaltenen Buchungsformular zu tätigen.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrags des Kunden durch journaway zustande. journaway bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von journaway vor, an das journaway für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
2.5 Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von journaway erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutern wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefon-nummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich journaway mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.7 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: journaway weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Leistungen von journaway
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von journaway in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.
3.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von journaway nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von journaway herausgegeben werden, sind für ihre Leistungspflichten nicht verbindlich.
4. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist journaway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann journaway den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 und 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 journaway behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird journaway den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von journaway zur Preissenkung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da Ziffer 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für journaway führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von journaway zu erstatten. journaway darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 journaway behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). journaway hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann journaway sie nicht einseitig vornehmen. journaway kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann journaway die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. journaway kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 journaway kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die journaway den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.6 Nach dem Ablauf einer von journaway nach Ziffer 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach Ziffer 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit journaway infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises bzw. geleisteter Anzahlungen verpflichtet ist, hat journaway auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt Rückzahlung zu leisten.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei journaway unter der unten genannten Adresse oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert journaway den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von journaway und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
bei Rücktritt am Abreisetag /
bei Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, journaway nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von journaway geforderten Pauschalen.
6.3 journaway behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann journaway bis zum 7. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Ist journaway zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in Ziffer 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie journaway nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. journaway kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber journaway als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. journaway darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt journaway dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die journaway ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Rücktritt und Kündigung durch journaway
10.1 journaway kann bis 42 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
10.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch journaway nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann journaway ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält journaway den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von journaway oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit journaway infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat journaway den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. journaway kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann journaway die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat journaway Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet journaway innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch journaway verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält journaway hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber journaway anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
11.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
12. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er journaway auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
13. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von journaway für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
journaway ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
15.1 journaway informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungslandes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
15.2 journaway haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde journaway mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, journaway hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
15.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, journaway hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisen-vorschriften einzuhalten.
15.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 15.1 hinaus gesundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxemaßnahmen. Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen.
16. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert journaway den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. journaway hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse: team@journaway.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder journaway unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
16.2 Mit einer Nachricht an team@journaway.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und journaway findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von journaway vereinbart.
17.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. journaway nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer, Geschäftsführer: Marco Behrends, Telefon: 0491-79893171, E-Mail: team@journaway.com, www.journaway.com, USt-ID: DE304762595. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 111. Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt. journaway vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Botswana zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 19.04.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Namibia zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 19.04.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Simbabwe zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 19.04.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Südafrika zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 19.04.2024 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Botswana?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Für die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt. Dieses muss vor der Reise beantragt werden.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss amtlich beglaubigt sein.
- Geburtsurkunde. Für Kinder unter 18 Jahren ist in jedem Fall eine Geburtsurkunde mitzuführen, aus der die Eltern hervorgehen. Dies gilt auch dann, wenn Kinder in Begleitung beider Elternteile reisen. Die Geburtsurkunde kann im Original oder als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder als beglaubigte Kopie mitgeführt werden. Gegebenenfalls muss eine amtliche Übersetzung ins Englische angefertigt werden.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Namibia?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung muss notariell oder durch eine namibische Auslandsvertretung beglaubigt werden. Sie muss die Kontaktdaten des/der Sorgeberechtigten enthalten.
- Geburtsurkunde. Es muss sich um eine internationale Geburtsurkunde handeln, aus der die Eltern hervorgehen.
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Passkopien müssen notariell oder durch eine namibische Auslandsvertretung beglaubigt werden.
- Angaben zu Personen, zu denen der/die Minderjährige reist, bei allein reisenden Minderjährigen. Es wird ein Bestätigungsschreiben inklusive Kontaktdaten, Anschrift und Passkopie oder Aufenthaltsgenehmigung der Person benötigt, zu der der/die Minderjährige reisen soll.
Bei Minderjährigen, die nur von einem Elternteil begleitet werden, muss alternativ das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Begleitpersonen von Minderjährigen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde ebenfalls eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten vorlegen. Es wird empfohlen, alle erforderlichen Dokumente ins Englische übersetzen und die Übersetzung beglaubigen zu lassen.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Simbabwe?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Welche Einreisebestimmungen gelten für Südafrika?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Reisepass muss maschinenlesbar sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass darf nicht verlängert oder aktualisiert worden sein.
Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
Es wird empfohlen, mit einem noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Pass zu reisen, um Probleme bei der Ankunft zu vermeiden.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Einreiseformular:
Reisenden wird empfohlen, vor ihrer Reise eine elektronische Reiseanmeldung unter folgendem Link auszufüllen: https://www.sars.gov.za/travellerdeclaration/
Das Ausfüllen der Reiseanmeldung ist während der Pilotphase des Systems freiwillig.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Geburtsurkunde
Alleinreisende Minderjährige benötigen darüberhinaus weitere Dokumente. Die detaillierten Voraussetzungen zur Einreise von Minderjährigen finden Sie unter folgendem Link: http://www.dha.gov.za/index.php/statements-speeches/621-updated-advisory-new-requirements-for-children-travelling-through-south-african-ports-of-entry.
Benötige ich ein Visum für Botswana?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist ein gültiges Visum erforderlich.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens vier freien Seiten
Benötige ich ein Visum für Namibia?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Ein gebührenfreier Einreisestempel ("Visitors Entry Permit") wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Benötige ich ein Visum für Simbabwe?
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Visaarten:
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens vier freien Seiten
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.
Benötige ich ein Visum für Südafrika?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens zwei freien Seiten
- Weiter- oder Rückflugticket
Welche Impfungen werden für Botswana emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Welche Impfungen werden für Namibia emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Welche Impfungen werden für Simbabwe emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Chikungunya-Fieber
Welche Impfungen werden für Südafrika emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Chikungunya-Fieber
Wer ist journaway?
journaway ist Experte für Rundreisen weltweit. Ob individuell auf einem Roadtrip, in einer Kleingruppe mit neuen Freunden oder ganz privat mit eigenen Transfers: Die Reisen kombinieren stets die beliebtesten Highlights eines Landes mit versteckten Geheimtipps auf der Route. Abgerundet wird das Abenteuer mit Nächten in außergewöhnlichen Unterkünften wie Eco Lodges, Tree Houses oder Glamping-Tents. Unvergessliche Erlebnisse und Gänsehautmomente sind mit journaway garantiert!
Wann wurde journaway gegründet?
journaway wurde 2017 gegründet.
Wo ist der Sitz von journaway?
journaway hat seinen Sitz in Leer.
Wer ist journaway?
journaway steht für Rundreisen weltweit: Über 100 Länder stehen zur Auswahl, wenn es um dein nächstes Abenteuer geht. Mit über 120 Mitarbeitern stellen wir sicher, dass du deine Wunsch-Rundreise mühelos finden und unkompliziert zum besten Preis buchen kannst. Wie das geht? journaway durchsucht täglich alle verfügbaren Flüge und Hotels, um dir immer den aktuell günstigsten Preis zu garantieren. Dabei wird natürlich nach verfügbaren Terminen und Restplätzen gefiltert. Besonders stolz sind wir auf unsere persönliche Beratung: Solltest du Fragen zu den Angeboten haben, nehmen sich unsere qualifizierten Rundreise-Berater gerne Zeit für dich. Also: Wohin geht das nächste Abenteuer?
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Solltest du Fragen oder Probleme bei der Buchung haben, sind wir für dich da. Aber auch während deiner Reise bist du nicht allein: Unser Service-Team steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Zögere nicht und kontaktiere uns gerne per Mail, Telefon oder WhatsApp:
Telefon: 0491 / 798 931 71
E-Mail: de@journaway.com
WhatsApp: 0152 / 596 33 44
Unser Tipp: Detaillierte Informationen zu unseren Reisen findest du auf der jeweiligen Reisebeschreibung unter der Rubrik “Wissenswertes”. Unter dem Punkt “Häufige Fragen” und “Fragen von anderen Reisenden” haben wir die wichtigsten Antworten zusammengefasst, damit du bestens auf dein Abenteuer vorbereitet bist.
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Aktuell bieten wir Rundreisen in über 120 Länder an, wobei wir unser Angebot stetig weiter ausbauen. Die einzelnen Länder kannst du in der Menüleiste unserer Homepage einsehen. Ob Afrika, Asien, Europa, Nord- und Südamerika oder Ozeanien: In jedem Winkel dieser Erde gibt es Neues zu entdecken!
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keinerlei Beratungs- oder Servicegebühren bei uns an.
Ist es günstiger, die Reise bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren immer den besten Preis. Unsere Bestpreis Garantie besagt, dass du exakt diese Rundreise bei keinem anderen Anbieter zu einem besseren Preis buchen kannst. Dies bedeutet, dass wir dir die Differenz zu deinem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls du die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen solltest. Kontaktiere uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher, desto besser. Rundreisen werden im Regelfall 3-9 Monate vor Abreisedatum gebucht. Der Zeitraum kann natürlich je nach persönlichen Gegebenheiten variieren. Je länger man jedoch mit der Buchung der gewünschten Reise wartet, desto wahrscheinlicher wird es, dass die verfügbaren Plätze zum Wunschtermin bereits ausgebucht sind, da die Kontingent meist begrenzt sind. Nichtsdestotrotz kannst du natürlich auch kurzfristig buchen und tagesaktuelle Restplätze einsehen.
Was sind optionale Leistungen?
Optionale Leistungen sind nicht im Reisepreis inkludiert und können auf Wunsch zusätzlich hinzugebucht werden. Hierzu zählen beispielsweise Hotel-, Mietwagen- oder Verpflegungs-Upgrades und Ausflüge. Bitte gib diese Wünsche bei deiner Buchung mit an. Solltest du nach deiner Buchung noch eine oder mehrere Leistungen hinzubuchen wollen, melde dich gerne bei uns. Wir prüfen individuell, ob deine Wünsche noch verfügbar sind.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Ja, du kannst unsere Rundreisen von überall aus der Welt buchen. Die Abflughäfen der Reisen beschränken sich allerdings auf Deutschland, Österreich und Schweiz.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Krankheit kurz vor Abreise, Reiseabsage aufgrund einer Erkrankung, Notfälle während der Reise oder Gepäckverlust - alles sind unvorhersehbare Vorfälle in der Reiseplanung, die jedoch leider nicht zu 100% ausgeschlossen werden können. Damit du die Vorfreude genießen und deine Reise ohne Bedenken antreten kannst, empfehlen wir dir den Abschluss einer Reiseversicherung.
Unser Partner ERGO Reiseversicherung bietet maßgeschneiderte Produkte an, mit denen du im Fall der Fälle auf der sicheren Seite bist. Buche deine gewünschte Versicherung direkt bei der Reisebuchung hinzu oder wende dich an unseren Partner ERGO Reiseversicherung.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Deinen Gutscheincode kannst du ganz einfach in der Buchungsstrecke im letzten Schritt kurz vor Abschluss der Buchung im Gutscheinfeld eingeben. Der Gesamtbetrag wird dann automatisch um den Wert des Gutscheins reduziert.
Wie ist meine Buchung abgesichert?
Rundreisen sind in den meisten Fällen Pauschalreisen. Das bedeutet, dass du dich um nichts kümmern musst und die Verantwortung und Planung deiner Reise komplett an uns abgibst. Das Beste: Du musst keine Abstriche bei deinen Reisewünschen machen, denn auch wenn unsere Rundreisen pauschal sind, sind sie individuell konfigurierbar - so kombinierst du individuelle Freiheit mit Sicherheit.
Auch bei unvorhergesehenen Vorfällen bist du mit einer Pauschalreise auf der sicheren Seite: Ein Sicherungsschein sichert deine Reisekosten im Falle einer Insolvenz durch den Veranstalter ab. Zudem sind Erstattungen bei Reisewarnungen oder Absagen durch den Veranstalter abgesichert. Schadenersatzansprüche gelten bei Buchung über einen deutschen Reiseveranstalter ebenfalls nach deutschem Recht.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Im Anschluss an deine Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung mit allen Informationen auf einen Blick. Hier kannst du ebenfalls die Zahlungsfälligkeiten mit An- und Restzahlung einsehen. Etwa 2 Wochen vor Reisebeginn bekommst du deine Reiseunterlagen zugeschickt. Bei kurzfristig gebuchten Reisen kann diese Frist abweichen.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Der Reisepreis wird direkt an journaway überwiesen. Die Zahlungsfälligkeiten erhältst du zusammen mit der Buchungsbestätigung.
Wie erhalte ich ein unverbindliches, individuelles Angebot?
Du hast eine Reise ausgewählt und noch besondere Wünsche? Kein Problem! Wähle bei der Buchung einfach den Flex Tarif aus und hinterlege deine Wünsche in den entsprechenden Kommentarfeldern innerhalb der Buchungsstrecke. Wenn du deine Anfrage abgeschickt hast, erhältst du daraufhin ein individuell für dich zusammengestelltes, unverbindliches Angebot.
Mara Trautwein
Ich bin erreichbar
Montag - Sonntag von 8 - 22 Uhr
Feiertags von 10 - 14 Uhr
Julia Bernhardt
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