Verkoste Streetfood in Bangkok
Beobachte den Sonnenaufgang vom Gipfel des Mount Bromo aus
Wandere durch Reisterrassen
Junges Reisen
Die Welt entdecken mit Reisenden bis 39Gruppenreise
Gemeinsam verreisen in der Gruppe ab 1 TeilnehmernReisezeitraum
Flexibles Reisen: 44 Reisetermine zwischen Oktober 2022 und Februar 2025Verkoste Streetfood in Bangkok
Beobachte den Sonnenaufgang vom Gipfel des Mount Bromo aus
Wandere durch Reisterrassen
Junges Reisen
Die Welt entdecken mit Reisenden bis 39Gruppenreise
Gemeinsam verreisen in der Gruppe ab 1 TeilnehmernReisezeitraum
Flexibles Reisen: 44 Reisetermine zwischen Oktober 2022 und Februar 2025Dein G-for-Good-Moment: Von der Kao Thep Pitak Gemeinde geführte Farm & Essen, Ban Ta KhunDein G-for-Good-Moment: Gastfamilie in Ngadas, Desa NgadasDein G-for-Good-Moment: Wanderung am Ancestor Trail, Desa NgadasDein G-for-Good-Moment: Dorfspaziergang, Desa NgadasDein Welcome-Moment: Anreise und BegrüßungstreffenDein First-Night-Out-Moment: Begegne neuen FreundenDein Discover-Moment: BangkokDein Big-Night-Out-Moment: Koh Samui, Koh SamuiDein Local-Living-Moment: Gastfamilie am See Chenderoh, Chenderoh LakeDein Hands-On-Moment: Surfstunde, Red IslandDein Big-Night-Out-Moment: Party in Kuta, Kuta. Inselhüpfen im Mudsum and Taen. Orientierungs-Spaziergänge in Cameron Highlands und Bandung. Eintritt Nationalpark Bromo-Tengger-Semeru. Kraterwanderung am Bromo. Aufstieg auf den Mount Bromo bei Sonnenaufgang. Streetfood-Crawls. Inlandsflug. Alle Transfers zwischen den Reisezielen sowie zu inbegriffenen Aktivitäten und zurück.
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen mit Abreisen im Jahr 2022 ist eine vollumfängliche Auslandskrankenversicherung inklusive Abdeckung von Pandemievorfällen enthalten.
REISEKRANKENVERSICHERUNG: Inklusive Kostenübernahme eines Corona-Tests bei individuellem Verdacht (z. B. positiver Fieber-Test) und Notfalltelefonnummer mit Kostenübernahme
KRANKENRÜCKTRANSPORT: Kosten und Organisation des medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes (inklusive Überführung im Todesfall)
MEDIZINISCHE ASSISTENZ (OHNE HEILBEHANDLUNG): Gesundheitliche Betreuung und Reiseinformation, Organisation und Terminierung ärztlicher Leistungen und Krankenrücktransport
REISE-ASSISTENZ: Organisation der Rückreise, Sicherheitsrelevante Infos zum Reiseland, Organisation der Pflege für erkrankte Angehörige
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG: Kosten der Rückreise gleicher Art, Erstattung des anteiligen Reisepreises, Mehrkosten für Übernachtung (individuelle Quarantäne im Reiseland)
Bangkok
Kuta
ATBS
24264
Dein G-for-Good-Moment: Von der Kao Thep Pitak Gemeinde geführte Farm & Essen, Ban Ta KhunDein G-for-Good-Moment: Gastfamilie in Ngadas, Desa NgadasDein G-for-Good-Moment: Wanderung am Ancestor Trail, Desa NgadasDein G-for-Good-Moment: Dorfspaziergang, Desa NgadasDein Welcome-Moment: Anreise und BegrüßungstreffenDein First-Night-Out-Moment: Begegne neuen FreundenDein Discover-Moment: BangkokDein Big-Night-Out-Moment: Koh Samui, Koh SamuiDein Local-Living-Moment: Gastfamilie am See Chenderoh, Chenderoh LakeDein Hands-On-Moment: Surfstunde, Red IslandDein Big-Night-Out-Moment: Party in Kuta, Kuta. Inselhüpfen im Mudsum and Taen. Orientierungs-Spaziergänge in Cameron Highlands und Bandung. Eintritt Nationalpark Bromo-Tengger-Semeru. Kraterwanderung am Bromo. Aufstieg auf den Mount Bromo bei Sonnenaufgang. Streetfood-Crawls. Inlandsflug. Alle Transfers zwischen den Reisezielen sowie zu inbegriffenen Aktivitäten und zurück.
Verkoste Streetfood in Bangkok, beobachte den Sonnenaufgang vom Gipfel des Mount Bromo aus, wandere durch Reisterrassen, trinke Java-Kaffee auf der Insel die ihm seinen Namen gab, chille an atemberaubenden Stränden, entdecke die kulturelle Seite Indonesiens, stürze dich ins Nachtleben von Ko Samui, besuche den malerischen Ang Thong Marine Park, lerne bei einer Übernachtung bei Einheimischen das Leben hier hautnah kennen
Max. 18, im Schnitt 10.
19 Frühstück, 2 Mittagessen, 2 Abendessen
Zug, lokaler Bus, Minibus, Fähre, Songthaew, Taxi, zu Fuß, Flugzeug.
Einfache Hotels (Zweibettzimmer) (18 Nächte), moderne Mehrbettzimmer (2 Nächte), einfache Bungalows (1 Nacht), Surfcamp (2 Nächte, Mehrbettzimmer), Nachtzug (1 Nacht), Gastfamilie (2 Nächte, Mehrbettzimmer).
Highlights
Verkoste Streetfood in Bangkok
Beobachte den Sonnenaufgang vom Gipfel des Mount Bromo aus
Wandere durch Reisterrassen
Trinke Java-Kaffee auf der Insel die ihm seinen Namen gab
Chille an atemberaubenden Stränden
Entdecke die kulturelle Seite Indonesiens
Stürze dich ins Nachtleben von Ko Samui
Besuche den malerischen Ang Thong Marine Park
Lerne bei einer Übernachtung bei Einheimischen das Leben hier hautnah kennen
Sie können per Lastschrift, Visa Card, Master Card, American Express zahlen.
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der sämtliche Kundengelder absichert, ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, die auf den Reisepreis angerechnet wird, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Der Betrag für die Anzahlung und die Reiseversicherung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Die Restzahlung des Reisepreises ist drei Wochen vor Reiseantritt fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl Gebeco zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist sowie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist Gebeco berechtigt, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
Für die Zahlung des Kunden im SEPA-Lastschriftverfahren ist erforderlich, dass der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) nach der Vorlage von Gebeco erteilt und insbesondere seine Bankverbindung und seine Adresse gegenüber Gebeco oder dem Reisebüro nennt und seine Einwilligung zum Einzug im Lastschriftverfahren gibt. Als Vorabinformation des Kunden („Pre-Notification“) gilt im Zweifel die Reisebestätigung als Vertragsdokument. Zwischen Gebeco und dem Kunden wird eine Frist von zwei Tagen für die Vorabinformation vereinbart. Die An- und Restzahlungen werden dann entsprechend ihrer Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht, die Restzahlung nach ihrer Fälligkeit ab 18 Tage vor Reiseantritt, stets unter Wahrung der Frist für die Vorabinformation.
Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat Gebeco diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von Gebeco vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und Gebeco ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Gebeco. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer zu erklären.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert Gebeco den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Gebeco hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Gebeco und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
a) bei Pauschalreisen (mit Veranstalterflug/ ohne Flug)
• bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
• ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
• ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
• ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
• ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 65%
• ab Reisebeginn/ bei Nichtantritt der Reise 80%
b) bei Pauschalreisen (mit Flug zu Sondertarifen)
• bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
• ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35%
• ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45%
• ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60%
• ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
• ab Reisebeginn/ bei Nichtantritt der Reise 90%
c) bei Erlebnis-Kreuzfahrten mit TUI Cruises
• bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%
• ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
• ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
• ab 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%
• ab Reisebeginn/ bei Nichtantritt der Reise 90%
d) bei Erlebnis-Kreuzfahrten mit Hapag Lloyd MS EUROPA 2
• bis 210 Tage vor Reisebeginn 5%
• ab 209. bis 150. Tag vor Reisebeginn 10%
• ab 149. bis 90. Tag vor Reisebeginn 20%
• ab 89. bis 45. Tag vor Reisebeginn 30%
• ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50%
• ab 29. bis 10. Tag vor Reisebeginn 75%
• ab 9. bis 1. Tag vor Reisebeginn 90%
• bei Nichtantritt der Reise/Storno am Abfahrtstag 95%
Dem Kunden ist es unbenommen, nachzuweisen, dass Gebeco ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist. Ist Gebeco infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. Abweichend von 7.2 kann Gebeco keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, jeweils innerhalb der gebuchten Saison) besteht nicht. (Dies gilt nur dann nicht, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil Gebeco dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei). Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden, sind nach Vertragsschluss ausschließlich bis zum 60. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung zulässig. Gebeco kann ein Umbuchungsentgelt von € 75,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Der Kunde kann nachweisen, dass Gebeco kein oder nur ein geringerer Schaden als in Höhe der genannten Pauschalen entstanden ist. Sollte der Reiseteilnehmer durch Vermittlung von Gebeco eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, wird bis 60 Tage vor Reiseantritt bei Umbuchung auf eine gleich- oder höherwertige Reise innerhalb der gebuchten Saison das Umbuchungsentgelt gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen vom jeweiligen Versicherer getragen. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Gebeco nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Gebeco kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde Gebeco als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Gebeco darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Indonesien zu beachten?
Die Einreise ist teilweise möglich. Es dürfen nur vollständig Geimpfte sowie Genese einreisen. Zudem müssen Reisende im Besitz eines gültigen Visums sein oder dieses vor Ort beantragen, wenn sie dazu berechtigt sind. Die folgenden Grenzübergänge können aktuell zur Einreise genutzt werden: https://link.passolution.eu/id-info (https://link.passolution.eu/id-info).
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich.
- Es kommt zu Einschränkungen.
- Reisende im inländischen Reiseverkehr benötigen einen Impfnachweis und, je nach Impfstatus, einen negativen Test.
- Für Flugreisen innerhalb Indonesiens ist die “eHAC” auszufüllen.
- Bei Reisen außerhalb zusammenhängender Gebiete wird Die App “Peduli Lindungi” verlangt.
- Reisende sollten sich unbedingt bei der jeweiligen Transportgesellschaft über abweichende Regelungen erkundigen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
- Zur Einreise müssen alle Reisenden ab 18 Jahren einen vollständigen Impfnachweis erbringen.
- Welche Impfnachweise anerkannt werden, lesen Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed1 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed1).
- Zudem müssen Reisende ihren Impfnachweis vorab online verifizieren: https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed2 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed2).
- Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen damit rechnen, vor Ort geimpft zu werden. Dies gilt insbesondere für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren.
- Reisende, die innerhalb von 30 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren und nun genesen sind, können sich von der Pflicht befreien, einen Impfnachweis vorzulegen. Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed3 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed3). https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed1 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed1) Zudem müssen Reisende ihren Impfnachweis vorab online verifizieren: https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed2 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed2). Reisende, die innerhalb von 30 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren und nun genesen sind. Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed3 (https://link.passolution.eu/id-vaccinated-healed3).
Wichtig bei der Einreise:
Einreiseformular:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
Die „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) muss über die App “Peduli Lindungi” ausgefüllt werden. Der dadurch generierte QR-Code wird zur Einreise benötigt.
App:
Es wird eine App zur Einreise benötigt. Es handelt sich dabei um die App “Peduli Lindungi”: https://link.passolution.eu/id-app. (https://link.passolution.eu/id-app.) Hierin muss die sogenannte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) ausgefüllt werden, die bei Abreise überprüft wird. Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben machen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Versicherung:
Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich. Bitte erkundigen Sie sich jedoch bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Anforderungen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- App: https://link.passolution.eu/id-app (https://link.passolution.eu/id-app)
Datenstand vom: 19.08.2022 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Malaysia zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich. In stark betroffenen Regionen des Landes kann es jederzeit zu Einschränkungen kommen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen. Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.
Wichtig bei der Einreise:
App:
Es wird eine App zur Einreise benötigt. https://mysejahtera.malaysia.gov.my/FAQ_en/ (https://mysejahtera.malaysia.gov.my/FAQ_en/) Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben machen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Sabah und Sarawak
Bei der Einreise nach Sabah und Sarawak kann es zu abweichenden Regelungen kommen. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig bei den zuständigen Behörden.
Transit:
Der Transit ist teilweise möglich.
- Bitte wenden Sie sich bezüglich der weiteren Restriktionen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * in öffentlichen Innenräumen
- Mindestabstand: 1.00 Meter
Datenstand vom: 19.08.2022 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Singapur zu beachten?
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://safetravel.ica.gov.sg/arriving/overview.
Es gilt das “Vaccinated Travel Framework”. Hierunter benötigen Reisende, die 13 Jahre oder älter sind (nach Geburtsjahr) einen vollständigen Impfschutz.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
https://safetravel.ica.gov.sg/arriving/general-travel/fully-vaccinated (https://safetravel.ica.gov.sg/arriving/general-travel/fully-vaccinated) Reisende, die 12 Jahre alt sind oder jünger (nach Geburtsjahr) können ohne Impfnachweis einreisen. Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.
Wichtig bei der Einreise:
Einreiseformular:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://eservices.ica.gov.sg/sgarrivalcard/.
Das Formular muss innerhalb von 3 Tagen vor der Ankunft ausgefüllt werden.
App:
Es wird eine App zur Einreise benötigt. Es handelt sich dabei um die App "TraceTogether" zur Kontaktnachverfolgung. Bei der Ankunft muss die Installation sowie Registrierung in der App nachgewiesen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.tracetogether.gov.sg (https://www.tracetogether.gov.sg) Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben machen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen ist ein Impfnachweis erforderlich. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ebenfalls die App "TraceTogether" benötigt.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: Nein
- App: TraceTogether
Datenstand vom: 19.08.2022 00:34 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Thailand zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen sowie den Regelungen für Minderjährige finden Sie unter folgendem Link:https://www.tatnews.org/2022/05/thailands-entry-requirements/ (https://www.tatnews.org/2022/05/thailands-entry-requirements/) Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.
Wichtig bei der Einreise:
COVID-19-Test:
Es wird ein COVID-19-Test benötigt.
Es muss sich dabei um einen PCR-Test oder einen offiziell durchgeführten Antigen-Test handeln. Der Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Ausgenommen: Geimpfte Reisende. Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben machen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Transit:
Der Transit ist teilweise möglich.
- Der Transit kann derzeit nur auf dem Luftweg erfolgen.
- Die Transitdauer darf 24 Stunden nicht überschreiten.
- An vereinzelten Flughäfen kann es zu abweichenden Bestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Notstand: ja
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise * in öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren und Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: ja
- Versammlungsverbot: Nein
- App: Tracking-App “MorChana”
Datenstand vom: 19.08.2022 00:34 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Indonesien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Malaysia?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Von Reisen in den Osten der Provinz Sabah und auf die angrenzenden Inseln wird dringend abgeraten. Vor Reisen in das Seegebiet zwischen den Süd-Philippinen und Sabah wird gewarnt.
Bei Ankunft beachten:
Bei der Einreise werden Abdrücke beider Zeigefinger genommen. Ausgenommen sind: Kinder unter 12 Jahren, Inhaber von Diplomatenpässen, Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist, hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug muss eine Registrierung vorgenommen werden: https://vep.jpj.gov.my
Welche Einreisebestimmungen gelten für Singapur?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Bei Ankunft beachten:
Bei Ein- und/oder Ausreise werden von jedem Reisenden die Fingerabdrücke digital eingescannt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der singapurischen Einwanderungsbehörde unter http://www.ica.gov.sg.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Thailand?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine in die englische Sprache übersetzte Einverständniserklärung
- Eine Geburtsurkunde
- Passkopien der Sorgeberechtigten
Bei Ankunft beachten:
Reisende sind verpflichtet, ihren Pass inklusive Visum bzw. Einreisestempel (oder eine Kopie davon) stets mit sich zu führen.
Benötige ich ein Visum für Indonesien?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die Einreise ohne Visum ist nur an bestimmten Grenzübergangsstellen möglich. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Coronavirus:
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 können aktuell Reisende nach Indonesien nicht mehr visumfrei einreisen. Die Beantragung eines kostenpflichtigen Touristenvisums bei der Ankunft ist jedoch wieder möglich. Dazu muss über einen der folgenden Grenzübergänge eingereist werden: https://www.indonesia.travel/gb/en/news/new-international-travel-regulations-to-enter-indonesia-as-of-29-november-2021. Die Ausreise ist über jeden Grenzübergang möglich. Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen, eine einmalige Verlängerung vor Ort ist möglich.
Besonderheit:
In der Vergangenheit sind Langzeittouristen aus Indonesien kurzzeitig ausgereist (zum Beispiel nach Singapur oder Kuala Lumpur) und dann erneut eingereist, um ihren visumfreien Aufenthalt zu verlängern. Das wird von der Indonesischen Regierung nicht weiter toleriert.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Ausreichend gültige Reisekrankenversicherung
- Zahlungsnachweis über die Visagebühr
Hinweis:
Es werden keine geknickten oder gefalteten Reisepapiere akzeptiert.
Benötige ich ein Visum für Malaysia?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Reisepass mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
Hinweis:
Für die Einreise in die Staaten Sabah und Sarawak wird ein separates Visum ausgestellt, das in der Regel 90 Tage gültig ist. Reisende sollten sicherstellen, dass ein entsprechender Stempel im Reisepass angebracht ist.
Benötige ich ein Visum für Singapur?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Benötige ich ein Visum für Thailand?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Besonderheiten:
Um visumfrei einreisen zu können, müssen Reisende nachweisen, dass sie innerhalb der Frist mit dem Flugzeug, dem Bus oder der Bahn wieder ausreisen. Bei der Einreise wird die Länge des Aufenthalts durch die Behörden bestimmt. Der maximale Zeitraum beträgt 30 Tage und kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Vor der Einreise eingeholte Visa sind bis zu 60 Tage gültig, können jedoch um 30 Tage verlängert werden. Die Visa sollten nur bei der zuständigen thailändischen Einwanderungsbehörde verlängert werden.
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Das Einreisen ist seit 2016 auf maximal 2 visumfreie Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt worden. Danach wird ein Visum benötigt oder es muss über den Flughafen eingereist werden.
Welche Impfungen werden für Indonesien emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- Poliomyelitis
Poliomyelitis
Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Indonesien sind und eine internationale Reise antreten, müssen nach WHO-Vorschriften (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen. Die Impfung muss im Internationalen Impfschein separat bescheinigt werden.
Welche Impfungen werden für Malaysia emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Poliomyelitis:
Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in Malaysia sind und eine internationale Reise antreten, müssen nach WHO-Vorschriften (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung muss vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen. Die Impfung muss im Internationalen Impfschein separat bescheinigt werden.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- HFMK
- Poliomyelitis
Welche Impfungen werden für Singapur emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
- HFMK
Medikamenteneinfuhr:
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden - bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website der Health Science Authority Singapur unter: https://www.hsa.gov.sg/personal-medication/. Dort können Sie prüfen, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmigungspflichtig sind und finden ein Antragsformular für die Einfuhrerlaubnis.
Welche Impfungen werden für Thailand emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Affenpocken:
Um die Ausbreitung von Affenpocken zu vermeiden, kommt es bei der Einreise zu Gesundheitskontrollen von Reisenden aus betroffenen Ländern. Bei Verdacht auf eine Infektion muss mit weiteren Untersuchungen und gegebenenfalls Quarantänemaßnahmen gerechnet werden.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Wer ist goXplore?
GoXplore ist die Abenteuer-Reisemarke von Gebeco. Für junge oder junggebliebene neugierige Menschen werden englischsprachige Rundreisen in kleinen Gruppen mit Teilnehmern aus aller Welt arrangiert. Authentische, abenteuerliche und aktive Erlebnisse stehen auf den Rundreisen im Vordergrund. Durch die Zusammenarbeit mit ausgewählten, internationalen Partnern und die Beherzigung nachhaltiger Konzepte hat sich goXplore schnell einen Namen gemacht. Lassen Sie sich jetzt von unseren journaway Rundreisespezialisten beraten!
Wann wurde goXplore gegründet?
goXplore wurde 2008 gegründet.
Seit wann ist goXplore Partner von journaway?
goXplore ist seit 2018 Partner von journaway.
Wo ist der Sitz von goXplore?
goXplore hat seinen Sitz in Kiel.
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
Wie sicher sind die Reisen von journaway?
Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Ihren Reisepreis (meist in An- und Restzahlung geteilt) zahlen Sie direkt an den Reiseveranstalter Ihrer Reise. Abhängig vom Veranstalter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und eine unterschiedliche Staffelung von An- und Restzahlung. Diese entnehmen Sie der Reisebestätigung.
Ihre Rundreiseberater sind für Sie da!
Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr.
Samstag von 8 – 14 Uhr.
Sonntag von 18 – 20 Uhr.
Mareike Becker
Sie erreichen mich
Montag - Freitag von 8 - 18Uhr
Samstag von 8 - 14Uhr
Sonntag von 18 - 20 Uhr
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Benjamin Schmidt
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