Besichtigung eines Weingutes in der Rioja
Übernachtung in einem ehemaligen Kloster
Mit dem Rad entlang des Jakobsweges
Kleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit 4 bis 20 TeilnehmernInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtZug zum Flug
Entspannt mit dem Zug zum AbflughafenBesichtigung eines Weingutes in der Rioja
Übernachtung in einem ehemaligen Kloster
Mit dem Rad entlang des Jakobsweges
Kleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit 4 bis 20 TeilnehmernInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtZug zum Flug
Entspannt mit dem Zug zum AbflughafenZug zum Flug *
Flüge mit renommierter Fluggesellschaft in der Economy-Class bis/ab Bilbao
Luftverkehrssteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren*
Transfers am An- und Abreisetag*
Mietfahrrad inkl. Gepäcktasche mit 8-Gang-Rücktritt oder 24-Gang-Freilauf mit Naben- bzw. Kettenschaltung
Gepäcktransport während der Radtouren
Begleitfahrzeug mit technischer Betreuung
Radtouren laut Programm
7 Hotelübernachtungen (Bad oder Dusche/WC)
7x Frühstück, 6x Abendessen
Tapasessen in Bilbao
Abschiedsabendessen in einem Restaurant in Hondarribia
Deutsch sprechende qualifizierte Gebeco Erlebnisreiseleitung
Idyllischer Stausee Ullibarri
Kathedrale von Santo Domingo de la Calzada
Zwei Weinproben im Anbaugebiet "La Rioja Alavesa"
Spektakuläre Radwege "Vías Verdes"
Besuch der Stierkampfarena in Pamplona
Seebad San Sebastián
Einsatz von Audiogeräten
Alle Eintrittsgelder und Nationalparkgebühren
Auslandsreisekrankenversicherung
Ausgewählte Reiseliteratur
Aufpreis E-Bike ab 160 €
Aufpreis Zug zum Flug 1. Klasse ab 90 €
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen mit Abreisen im Jahr 2022 ist eine vollumfängliche Auslandskrankenversicherung inklusive Abdeckung von Pandemievorfällen enthalten.
REISEKRANKENVERSICHERUNG: Inklusive Kostenübernahme eines Corona-Tests bei individuellem Verdacht (z. B. positiver Fieber-Test) und Notfalltelefonnummer mit Kostenübernahme
KRANKENRÜCKTRANSPORT: Kosten und Organisation des medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes (inklusive Überführung im Todesfall)
MEDIZINISCHE ASSISTENZ (OHNE HEILBEHANDLUNG): Gesundheitliche Betreuung und Reiseinformation, Organisation und Terminierung ärztlicher Leistungen und Krankenrücktransport
REISE-ASSISTENZ: Organisation der Rückreise, Sicherheitsrelevante Infos zum Reiseland, Organisation der Pflege für erkrankte Angehörige
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG: Kosten der Rückreise gleicher Art, Erstattung des anteiligen Reisepreises, Mehrkosten für Übernachtung (individuelle Quarantäne im Reiseland)
Perfekt vom Reiseleiter für uns organisiert: Wir stärken uns mit Picknicks und teilen die zu entrichtenden Kosten (ca. € 36 p. P.) vor Ort unter der Reisegruppe auf.
In Spanien besteht eine Helmpflicht. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Helm mit oder reservieren Sie sich einen Helm kostenpflichtig bei uns bis 30 Tage vorher.
Highlights
Besichtigung eines Weingutes in der Rioja
Übernachtung in einem ehemaligen Kloster
Mit dem Rad entlang des Jakobsweges
Sie können per Lastschrift, Visa Card, Master Card, American Express zahlen.
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der sämtliche Kundengelder absichert, ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, die auf den Reisepreis angerechnet wird, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe mit der Anzahlung fällig. Der Betrag für die Anzahlung und die Reiseversicherung ergibt sich aus der Reisebestätigung. Die Restzahlung des Reisepreises ist drei Wochen vor Reiseantritt fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1 genannten Grund abgesagt werden kann, und der Sicherungsschein übergeben ist.
Werden auf den Reisepreis fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, obwohl Gebeco zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, sowie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist Gebeco berechtigt, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 7.2 zu belasten.
Für die Zahlung des Kunden im SEPA-Lastschriftverfahren ist erforderlich, dass der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) nach der Vorlage von Gebeco erteilt und insbesondere seine Bankverbindung und seine Adresse gegenüber Gebeco oder dem Reisebüro nennt und seine Einwilligung zum Einzug im Lastschriftverfahren gibt. Als Vorabinformation des Kunden ("Pre-Notification") gilt im Zweifel die Reisebestätigung als Vertragsdokument. Zwischen Gebeco und dem Kunden wird eine Frist von zwei Tagen für die Vorabinformation vereinbart. Die An- und Restzahlungen werden dann entsprechend ihrer Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht, die Restzahlung nach ihrer Fälligkeit nach Ziffer 3.1 ab 18 Tage vor Reiseantritt, stets unter Wahrung der Frist für die Vorabinformation.
Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat Gebeco diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von Gebeco vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht, ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und Gebeco ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.
Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziffer 7.2) oder Umbuchungsentgelte sind nach Zugang einer Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden bei Gebeco. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich unter Angabe der Vorgangsnummer zu erklären.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert Gebeco den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Gebeco hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Gebeco und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
• bei Pauschalreisen (mit Veranstalterflug/ohne Flug)
o bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
o ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
o ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50%
o ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 65%
o ab Reisebeginn /bei Nichtantritt der Reise 80%
• bei Pauschalreisen (mit Flug zu Sondertarifen)
o bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20%
o ab 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35%
o ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45%
o ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 60%
o ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75%
o ab Reisebeginn /bei Nichtantritt der Reise 90%
• bei Schiffsreisen/Kreuzfahrten/Spezialbahnreisen
o bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20%
o ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%
o ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
o ab 14. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80%
o ab Reisebeginn /bei Nichtantritt der Reise 90%
Was muss ich bei Buchung wegen des Coronavirus beachten?
Ab sofort bieten wir noch mehr Sicherheit: Für alle Reisen mit Abreise zwischen 15.08.2020 und 31.12.2020 ist die Versicherung Covid Protect bereits im Reisepreis inbegriffen. Dies gilt natürlich auch rückwirkend für bereits gebuchte Abreisetermine in diesem Zeitraum! Mit dem neuen Versicherungsschutz in Kooperation mit AXA Partners reduzieren sich eventuelle Kosten während der Reise mit Gebeco, die aufgrund von Covid-19 anfallen könnten.
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Spanien zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Es kann jedoch zu Beschränkungen in einzelnen Regionen des Landes kommen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder unter folgendem Link: https://www.sanidad.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/enlacesCCAA.htm (https://www.sanidad.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/enlacesCCAA.htm)
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Die Nachweis- und Registrierungspflicht für Reisende aus dem EU- und Schengenraum wurde aufgehoben.
- Alle anderen Reisenden können sich von der Test- und unter Umständen auch der Registrierungspflicht befreien, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies gilt nicht für Reisende aus dem EU- und Schengenraum.
- Alle anderen Reisenden müssen ein negatives Testergebnis nach NAAT-Verfahren (zum Beispiel PCR, TMA, LAMP und Weitere) vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Es werden auch in der EU anerkannte, maximal 24 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert.
- Das Testalter bezieht sich auf den Zeitpunkt der Probenentnahme bis hin zur Abreise.
- Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen, das Testdatum, den Sitz des Labors, die Testmethode und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
- Die Registrierungspflicht gilt nicht für Reisende aus dem EU- und Schengenraum.
- Sie gilt ebenfalls nicht für Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Ansonsten gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Reisende auf dem Luftweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es/.)
- Alternativ kann die App https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es) zur Registrierung genutzt werden.
- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
- Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Flugreisende müssen beachten, dass der benötigte QR-Code nur generiert wird, wenn sie ihre Sitzplatznummer im Formular angeben.
Kanarische Inseln
Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Balearische Inseln
Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Risikogebiete
* Aktuell hat Spanien keine anderen Länder als Risiko- oder Hochrisikogebiete eingestuft.
- Sollte sich das ändern, kommt es für Reisende aus diesen Ländern zu zusätzlichen Beschränkungen.
- Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Einstufung Ihres Abreiselandes und die damit verbundenen Maßnahmen unter folgendem Link: https://www.sanidad.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.sanidad.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
Transit:
Der Transit ist möglich. Transitreisende unterliegen nicht der Nachweispflicht, wenn sie den Flughafen nicht verlassen und sich nicht länger als 24 Stunden im Land aufhalten.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Teilweise wird zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis benötigt. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm).
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen * teilweise nur mit Impf,- Genesungs- oder Testnachweis
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- App: https://radarcovid.gob.es (https://radarcovid.gob.es)
Datenstand vom: 01.07.2022 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Spanien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.
Benötige ich ein Visum für Spanien?
Es wird kein Visum benötigt.
Welche Impfungen werden für Spanien emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Wer ist Gebeco?
Entdecken Sie Ihr Reiseland aus einem anderen Blickwinkel. Tauchen Sie ein in die Kultur und das Leben der Menschen vor Ort, knüpfen Sie neue Kontakte mit Einheimischen oder innerhalb Ihrer Reisegruppe und begeben Sie sich mit Gebeco auf eine abenteuerliche Rund-, Erlebnis- oder Studienreise. Der Reiseveranstalter steht seit über 40 Jahren für Nachhaltigkeit, internationale Begegnungen und die Vermittlung zwischen Völkern und Kulturen und engagiert sich für ein buntes, facettenreiches und friedliches Miteinander. Lassen Sie sich inspirieren und buchen Sie Ihr Gebeco Abenteuer bei journaway!
Wann wurde Gebeco gegründet?
Gebeco wurde 1978 gegründet.
Seit wann ist Gebeco Partner von journaway?
Gebeco ist seit 2018 Partner von journaway.
Wo ist der Sitz von Gebeco?
Gebeco hat seinen Sitz in Kiel.
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
Wie sicher sind die Reisen von journaway?
Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Ihren Reisepreis (meist in An- und Restzahlung geteilt) zahlen Sie direkt an den Reiseveranstalter Ihrer Reise. Abhängig vom Veranstalter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und eine unterschiedliche Staffelung von An- und Restzahlung. Diese entnehmen Sie der Reisebestätigung.
Ihre Rundreiseberater sind für Sie da!
Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr.
Samstag von 8 – 14 Uhr.
Sonntag von 18 – 20 Uhr.
Mareike Becker
Sie erreichen mich
Montag - Freitag von 8 - 18Uhr
Samstag von 8 - 14Uhr
Sonntag von 18 - 20 Uhr
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