Cotopaxi-Nationalpark an der "Straße der Vulkane"
Sagenumwobene Inkastadt Machu Picchu
Sonnenuntergang in der größten Salzwüste der Welt
Kleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit 6 bis 12 TeilnehmernInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 6 Reisetermine zwischen April 2023 und November 2023Cotopaxi-Nationalpark an der "Straße der Vulkane"
Sagenumwobene Inkastadt Machu Picchu
Sonnenuntergang in der größten Salzwüste der Welt
Kleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit 6 bis 12 TeilnehmernInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 6 Reisetermine zwischen April 2023 und November 2023Linienflug ab/an Frankfurt (weitere Abflughäfen auf Anfrage) nach Quito und zurück von Foz do Iguazu mit LATAM oder anderer Fluggesellschaft in Economy Class
wechselnde Deutsch sprechende Reiseleitung
innersüdamerikanische Flüge Quito – Cusco, Cusco – La Paz, La Paz – Uyuni, Calama – Santiago de Chile, Santiago de Chile – Buenos Aires und Buenos Aires – Puerto Iguazu in Economy Class
alle Fahrten in privaten Fahrzeugen
Zugfahrt mit der Andenbahn (Machu Picchu)
Bootsfahrt auf dem Titicacasee
alle Eintritte laut Programm
16 Ü: Hotel im DZ
1 Ü: Gästehaus im DZ
1 Ü: Gästehaus im DZ (Gemeinschaftsbad)
Mahlzeiten: 18×F, 2×M, 4×A
ggf. erforderliche PCR- oder Antigen-Schnelltests
nicht genannte Mahlzeiten und Getränke
optionale Ausflüge
Trinkgelder
Persönliches
Aufpreis Business Class ab 2450 €
Ausflug El Tatio (13. Tag) ab 70 €
Ausflug El Tatio (14. Tag) ab 70 €
Ausflug Estancia El Ombu de Areco (17. Tag) ab 200 €
Ausflug Estancia El Ombu de Areco (18. Tag) ab 200 €
Ausflug Lagunen des Altiplano und Salar de Atacama (13. Tag) ab 90 €
Ausflug Lagunen des Altiplano und Salar de Atacama (14. Tag) ab 90 €
Ausflug Tango-Show (16. Tag) ab 100 €
Ausflug Tango-Show (17. Tag) ab 100 €
Ausflug Tigre-Delta (17. Tag) ab 140 €
Ausflug Valparaiso (15. Tag) ab 130 €
Ausflug Valparaiso (16. Tag) ab 130 €
geänderter Abflugort ab/an FLUGHAFEN ab 150 €
Ihr Beitrag zum Klimaschutz (Nach Ihrer Reise erhalten Sie eine durch die Stiftung Wilderness International ausgestellte Urkunde mit den Koordinaten Ihres geschützten Waldes) ab 40 €
Pauschale für Reiseunterlagen in Papierform ab 10 €
Rail & Fly 1. Klasse (Flug ist im Reisepreis enthalten oder über DIAMIR gebucht) ab 150 €
Rail & Fly 2. Klasse (Flug ist im Reisepreis enthalten oder über DIAMIR gebucht) ab 70 €
Rundum-sorglos-Paket (Sie haben kostenfreies Umbuchungs- oder Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor Abreise) ab 90 €
Tango-Show inkl. Abendessen (16. Tag) ab 75 €
Tango-Show inkl. Abendessen (17. Tag) ab 75 €
Tango-Show inkl. Abendessen im La Ventana (exklusive Transfers) (17. Tag) ab 75 €
Zubringerflug ab/an D/A/CH ab 150 €
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen mit Abreisen im Jahr 2022 ist eine vollumfängliche Auslandskrankenversicherung inklusive Abdeckung von Pandemievorfällen enthalten.
REISEKRANKENVERSICHERUNG: Inklusive Kostenübernahme eines Corona-Tests bei individuellem Verdacht (z. B. positiver Fieber-Test) und Notfalltelefonnummer mit Kostenübernahme
KRANKENRÜCKTRANSPORT: Kosten und Organisation des medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes (inklusive Überführung im Todesfall)
MEDIZINISCHE ASSISTENZ (OHNE HEILBEHANDLUNG): Gesundheitliche Betreuung und Reiseinformation, Organisation und Terminierung ärztlicher Leistungen und Krankenrücktransport
REISE-ASSISTENZ: Organisation der Rückreise, Sicherheitsrelevante Infos zum Reiseland, Organisation der Pflege für erkrankte Angehörige
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG: Kosten der Rückreise gleicher Art, Erstattung des anteiligen Reisepreises, Mehrkosten für Übernachtung (individuelle Quarantäne im Reiseland)
Programmhinweis
HINWEISE
Bitte beachten Sie, dass Bolivien ein sehr ursprüngliches Reiseland ist und deshalb einen besonderen Reiz ausübt. Die touristische Infrastruktur ist in einigen Fällen noch weit vom europäischen Standard entfernt. Änderungen im Reiseverlauf aufgrund von beispielsweise nicht passierbaren Straßen sind im Reiseteil Bolivien möglich.
Sie können per Rechnung, Visa Card, Master Card, American Express zahlen.
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, verlangt werden und erfolgen.
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises fällig. Für Schiffsreisen/Kreuzfahrten beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 25 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 8.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.
Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.
Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.
Zahlungen können in bar, per Überweisung, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte getätigt werden. Wir akzeptieren VISA, Mastercard und American Express (2,3% Gebühren).
Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 5.3, bzw. 5.6 zu verlangen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht dem Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.
Bei allen von DIAMIR veranstalteten Reisen - ausgenommen Schiffsreisen/Kreuzfahrten - werden
• bis 60. Tag vor Reiseantritt 15 %,
• bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %,
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %,
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
• bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %,
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % als Ersatzanspruch gefordert.
Bei allen von DIAMIR veranstalteten Schiffsreisen/Kreuzfahrten werden
• bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 %,
• bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %,
• bis 15. Tag vor Reiseantritt 60 %,
• bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 %,
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % als Ersatzanspruch gefordert.
Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.
Bei einer Berechnung nach Ziff. 5.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
Der Reiseveranstalter kann anstelle der unter Ziff. 5.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Argentinien zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich. Bei Reisen in einigen Provinzen muss vorab ein Tourismus-Zertifikat beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://link.passolution.eu/ar-domestic (https://link.passolution.eu/ar-domestic).
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen. Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.
Wichtig bei der Einreise:
Die argentinischen Behörden empfehlen nicht vollständig geimpften Reisenden ab 6 Jahren, sich innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einem COVID-Test zu unterziehen.
Einreiseformular:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/ar-form.
Muss innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn ausgefüllt werden.
Versicherung:
Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. Ausnahme: Reisende, die auf dem Landweg einreisen und sich nicht mehr als 24 Stunden in Argentinien aufhalten.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: nein
- App: https://www.argentina.gob.ar/aplicaciones/coronavirus (https://www.argentina.gob.ar/aplicaciones/coronavirus)
Datenstand vom: 19.08.2022 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Bolivien zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich. Es kommt zu Einschränkungen im inländischen Reiseverkehr.
Für Inlandsflüge und Busreisen gilt die Test-und Nachweispflicht wie zur Einreise.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Welche Impfnachweise anerkannt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung. Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.
Wichtig bei der Einreise:
COVID-19-Test:
Es wird ein COVID-19-Test benötigt.
Negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Ausgenommen: Kinder unter 5 Jahren. Geimpfte Reisende.
Zudem sollten sich Reisende unbedingt bei ihrer Fluggesellschaft über weitere erforderliche Dokumente erkundigen, da die Bestimmungen der Fluggesellschaften abweichen können.
Einreiseformular:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/bo-form1.
Zudem müssen Reisende folgendes Formular ausfüllen: https://link.passolution.eu/bo-form2 (https://link.passolution.eu/bo-form2). Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben machen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Versicherung:
Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ist ein Impf-, Genesungsnachweis oder ein negativer PCR-Test, der innerhalb von 48 Stunden durchgeführt wurde, erforderlich.
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja - in der Öffentlichkeit
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Sonderregelungen für Personen unter 12 Jahren und über 65 Jahren
Datenstand vom: 19.08.2022 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Brasilien zu beachten?
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende ab 12 Jahren müssen vollständig gegen COVID-19 geimpfte sein, um einzureisen.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Die vollständige Impfung oder Auffrischung muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Reise durchgeführt worden sein muss. Es werden Impfstoffe der WHO (https://link.passolution.eu/br-vaccinated-healed1 (https://link.passolution.eu/br-vaccinated-healed1)) oder des brasilianischen Gesundheitsministeriums (https://link.passolution.eu/br-vaccinated-healed2 (https://link.passolution.eu/br-vaccinated-healed2)) oder der nationalen Behörden des Abreiselandes anerkannt. Der Impfnachweis muss in ausgedruckter oder digitaler Form und in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Impfnachweise, die nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss Folgendes hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen.
Wichtig bei der Einreise:
Umgeimpfte Kinder unter 12 Jahren, die nicht in Begleitung geimpfter Erwachsener reisen, müssen einen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Antigen-Test vorweisen.
Ausgenommen: Kinder unter 2 Jahren. Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben machen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist teilweise möglich.
- Der Transit auf dem Luftweg ist möglich.
- Der internationale Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
- Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: teilweise geöffnet
- Restaurants/Cafés: teilweise geöffnet
- Bars: teilweise geöffnet
- Clubs: teilweise geöffnet
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Kinos/Theater: teilweise geöffnet
- Strände: teilweise geöffnet
- Gotteshäuser: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- Nationalparks: teilweise geöffnet
- App: https://link.passolution.eu/br-app1 (https://link.passolution.eu/br-app1) (Android) oder https://link.passolution.eu/br-app2 (https://link.passolution.eu/br-app2) (iOS)
Datenstand vom: 19.08.2022 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Chile zu beachten?
Die Einreise ist möglich. Derzeit befindet sich ganz Chile in Risikostufe 1, in der Einreisen für alle Reisenden möglich sind. Sollte in einem Landesteil die Risikostufe auf 2 oder 3 erhöht werden, können in diesen Teil des Landes nur noch vollständig geimpfte Personen einreisen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die Einstufung Ihres Reiseziels, die zum Zeitpunkt Ihrer Einreise gelten wird.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich.
- Inlandsreisen sind abhängig von der epidemiologischen Lage in den einzelnen Landesteilen.
- Auch in der derzeitigen Risikostufe 1 kommt es insofern zu Beschränkungen, als dass Reisende ab 12 Jahren für interregionale Reisen im Besitz eines Mobilitätspasses sein müssen.
- Werden Landesteile in Risikostufe 2 oder 3 angehoben, muss mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden.
- Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig bei den lokalen Behörden oder unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/cl-domestic (https://link.passolution.eu/cl-domestic).
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Es muss aktuell kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen. Bitte beachten Sie bei bevorstehenden Änderungen der Risikoeinschätzungen, dass Sie sich vorab bei Ihrer Auslandvertretung hinsichtlich der Nachweise informieren. Es muss aktuell kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen. Bitte beachten Sie bei bevorstehenden Änderungen der Risikoeinschätzungen, dass Sie sich vorab bei Ihrer Auslandvertretung hinsichtlich der Nachweise informieren.
Wichtig bei der Einreise:
Test vor Ort:
Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Dies erfolgt stichprobenartig.
Einreiseformular:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/cl-form.
Über das Formular müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn einen Gesundheitspass ("Pasaporte de Salud") beantragen. Daraufhin erhalten Reisende einen QR-Code, der zur Einreise vorgelegt werden muss. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu stichprobenartigen COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Mobilitätspass
* Für einige Aktivitäten in Chile wird der Mobiltätspass ("Pase de Movilidad") benötigt.
- Diesen können jedoch nur Reisende mit einem vollständigen Impfnachweis beantragen (siehe oben).
- Für ungeimpfte Reisende ist dahingehend mit Einschränkungen zu rechnen.
Änderung der Risikoeinstufung
* Derzeit gilt in Chile landesweit die Risikostufe 1. Einreisen sind für Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen, ohne Testpflicht, möglich.
- Sollte für einen Landesteil die Risikostufe auf 2 oder 3 angehoben werden, dürfen dort jedoch nur noch geimpfte Personen mit Mobilitätspass einreisen.
- Zudem benötigen bei den Risikostufen 2 und 3 alle Reisenden ab 2 Jahren einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt unter Umständen nicht für Geimpfte, die zusätzlich genesen sind. In einem solchen Fall erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
- Weitere Informationen zu den Risikostufen und damit verbundenen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/cl-info (https://link.passolution.eu/cl-info).
Osterinsel
* Bei der Einreise auf die Osterinsel kann es zu abweichenden Testvorschriften kommen.
- Bitte erkundigen Sie sich dahingehend rechtzeitig bei Ihrem Reiseveranstalter oder der Transportgesellschaft.
- Zudem muss das folgende Formular ausgefüllt werden: https://ingresorapanui.interior.gob.cl/ (https://ingresorapanui.interior.gob.cl/)
Transit:
Der Transit ist teilweise möglich.
- Der Flughafentransit ist möglich, wenn der Flughafen nicht verlassen wird.
- Bitte wenden Sie sich bezüglich der weiteren Anforderungen an Ihre Fluggesellschaft.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen wird ein Impfnachweis, der “Pase de Movilidad”, benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen öffentlichen Räumen
- im Freien bei Unterschreiten des Mindestabstands
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja * regional unterschiedlich
- Nationalparks: geöffnet mit Einschränkungen
Datenstand vom: 19.08.2022 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Ecuador zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Seeweg
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Bezüglich der Anerkennung von Impfnachweisen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung. Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.
Wichtig bei der Einreise:
COVID-19-Test:
Es wird ein COVID-19-Test benötigt. Negativer PCR-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Ausgenommen: Geimpfte sowie Kinder unter 3 Jahren.
Einreiseformular:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/ec-form. Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben machen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Versicherung:
Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Galapagos-Inseln
* Die Vorschriften zur Einreise auf die Galapagos-Inseln entsprechen denen zur Einreise nach Ecuador.
- Zusätzlich wird die sogenannte “Transit Control Card” benötigt. Diese sollte mindestens 24 Stunden vor dem Flug ausgefüllt werden. Alternativ erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Fluggesellschaft darüber, ob die Beförderung ohne “Transit Control Card” möglich ist. In diesem Fall kann sie auch erst bei Ankunft vor Ort ausgefüllt werden.
- Es wird außerdem das Rückflugticket sowie eine Reisekrankenversicherung benötigt.
Transit:
Der Transit ist teilweise möglich.
- Der Transit ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich.
- Auch Transitreisende unterliegen der Test- oder Impfpflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
Zum Betreten einiger öffentlicher Einrichtungen müssen Personen ab 12 Jahren einen Impfnachweis vorlegen.
In Ecuador werden die verschiedenen Bezirke je nach Risikostufe in eine rote, gelbe oder grüne Kategorie eingestuft. In Abhängigkeit davon gelten unterschiedliche Regelungen. Die Maßnahmen sowie die Einstufung der verschiedenen Bezirke finden Sie unter folgendem Link in Landessprache: https://link.passolution.eu/ec-info (https://link.passolution.eu/ec-info).
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Private Fahrzeuge: mit örtlichen Beschränkungen ist zu rechnen
- Maskenpflicht: nein
- Mindestabstand: ja
- Versammlungsverbot: ja
- App: https://link.passolution.eu/ec-app (https://link.passolution.eu/ec-app)
Datenstand vom: 19.08.2022 00:33 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Peru zu beachten?
Die Einreise ist möglich. Die Regelungen zur Einreise über den Seeweg werden von jeder Region selbst festgelegt, sodass sich Reisende unbedingt bei den jeweiligen Behörden über die geltenden Maßnahmen informieren sollten.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind teilweise möglich. * Passagiere müssen bei der Nutzung von Inlandsflügen und Überlandbussen entweder über den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder über einen negativen PCR Test (nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
- Dies gilt für alle Reisenden ab 12 Jahren.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Welchen Anforderungen die Impfnachweise entsprechen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung. Es muss kein Nachweis erbracht werden, da keine Erleichterungen bestehen.
Wichtig bei der Einreise:
COVID-19-Test:
Es wird ein COVID-19-Test benötigt.
Negativer PCR-Test (maximal 48 Stunden alt).
Ausgenommen: Geimpfte, sowie Kinder unter 12 Jahren.
Test vor Ort:
Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort.
Einreiseformular:
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://e-notificacion.migraciones.gob.pe/dj-salud/. Das Formular muss 72 Stunden vor Reisebeginn ausgefüllt werden. Es wird ein QR-Code generiert, den Reisende vorweisen müssen. Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben machen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen.
Versicherung:
Es wird eine Reisekrankenversicherung benötigt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Versicherung eventuell vorgeschriebene COVID-19-Kosten abdeckt.
Transit:
Der Transit ist teilweise möglich. Derzeit kann der Transit nur über den Luftweg erfolgen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Personen über 18 Jahren müssen zum Betreten einiger öffentlicher Einrichtungen einen Impfnachweis vorweisen.
- Notstand: ja
- Nächtliche Ausgangssperre: ja
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: teilweise geöffnet
- Geschäfte: teilweise geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Kinos/Theater: teilweise geöffnet
- Strände: teilweise geöffnet
- Gotteshäuser: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Private Fahrzeuge: begrenzte Personenanzahl - regional unterschiedlich eingeschränkt
- Maskenpflicht: ja * in geschlossenen Räumen und öffentlichenVerkehrsmitteln
- Mindestabstand: 2.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja
- App: Folgende App wird empfohlen herunterzuladen: https://play.google.com/store/apps/details?id=peruentusmanos.gob.pe&hl=es_PE (https://play.google.com/store/apps/details?id=peruentusmanos.gob.pe&hl=es_PE) (Android) oder https://apps.apple.com/de/app/peru-en-tus-manos/id1506397362 (https://apps.apple.com/de/app/peru-en-tus-manos/id1506397362) (iOS)
Datenstand vom: 19.08.2022 00:34 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Argentinien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Dies gilt für Minderjährige unter 14 Jahren. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so muss dies durch einen Nachweis belegt werden. Reist der Minderjährige mit anderen volljährigen Dritten, so muss ebenfalls eine Bescheinigung mit Name, Anschrift, Ausweis- und Passnummer der Begleitperson und/oder Empfangsperson am Reiseziel vorliegen. Die Einwilligungen und Nachweise müssen vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Bolivien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Die Einverständniserklärung muss ins Spanische übersetzt und von einer bolivianischen Behörde legalisiert sein.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Brasilien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Brasilianische Minderjährige (auch Doppelstaatsbürger), die nicht von beiden Sorgeberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern. Die Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder bei einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat abgegebenen werden, sofern sie nicht im brasilianischen Reisepass des Minderjährigen vermerkt ist.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Es kommt gehäuft zu Gewaltakten in den Armenvierteln ("Favelas") Rio de Janeiros. Von Besuchen dieser Viertel wird demnach abgeraten. Auch bei Aufenthalten in der gesamten Stadt Rio de Janeiro sowie in São Paulo, Recife und Fortaleza wird zu Vorsicht geraten. Von Reisen in die Grenzgebiete zu Venezuela wird derzeit abgeraten.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Chile?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass wird in Chile nicht offiziell anerkannt, zur Einreise aber akzeptiert.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Es wird eine notariell oder von einer chilenischen Behörde beglaubigte Reisegenehmigung benötigt. Diese Genehmigung unterliegt jedoch weiteren Bedingungen. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der Botschaft von Chile.
Osterinsel:
Zur Einreise auf die Osterinsel benötigen Reisende ein gültiges Reisedokument (siehe oben), ihr Hin- und Rückreiseticket sowie den Buchungsnachweis eines vom Nationalen Tourismusdienst ("SERNATUR") anerkannten Hotels. Reisende dürfen sich maximal 30 Tage auf der Osterinsel aufhalten und müssen zur Nachvollziehbarkeit des Aufenthalts ein Einreiseformular ausfüllen und dies bei Ein- und Ausreise vorlegen. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://ingresorapanui.interior.gob.cl/#.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Ecuador?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Wenn Kinder allein oder in Begleitung nur eines Elternteils ausreisen wollen, die ecuadorianische (Doppel-)Staatsangehörige sind oder ihren ständigen Wohnsitz in Ecuador haben, benötigen sie eine gerichtliche, notariell oder konsularisch beglaubigte Einverständniserklärung.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Galapagos-Inseln:
Bei einem Besuch der Galapagos-Inseln muss zusätzlich das Hin - und Rückflugticket und die Hotelreservierung für den geplanten Aufenthalt nachgewiesen werden.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Peru?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zur Ausreise von alleinreisenden oder von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen wird eine von einem peruanischen Notar ausgestellte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung verlangt, wenn diese peruanische (Doppel-)Staatsbürger sind oder sie ihren Wohnsitz in Peru haben.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Benötige ich ein Visum für Argentinien?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Benötige ich ein Visum für Bolivien?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Benötige ich ein Visum für Brasilien?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass mit mindestens einer freien Seite
Benötige ich ein Visum für Chile?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Benötige ich ein Visum für Ecuador?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Ausreichend gültiges Reisedokument
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Ausreichend gültige Reisekrankenversicherung
Hinweis:
Es ist notwendig, den Pass oder zumindest eine Kopie stetig mitzuführen. Es wird empfohlen, ebenso eine Kopie des Einreisestempels und der Reisekrankenversicherung stets bei sich zu haben.
Galapagos-Inseln:
Bei einem Besuch der Galapagos-Inseln muss zusätzlich das Hin - und Rückflugticket und eine Hotelreservierung für den geplanten Aufenthalt nachgewiesen werden.
Benötige ich ein Visum für Peru?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Einreise auf dem Landweg:
Es muss eine Einreisekarte („Tarjeta Andina de Migración“) ausgefüllt werden, in der die Aufenthaltsdauer angegeben wird. Diese Karte muss aufbewahrt und bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.
Welche Impfungen werden für Argentinien emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Gelbfieber
Bei Reisen in die Gelbfiebergebiete Argentiniens (Provinzen Corrientes und Misiones, auch Iguaçu-Wasserfälle) ist für alle Reisenden ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung empfohlen. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Gelbfieber (siehe unten)
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet . Eine Impfung wird empfohlen.
Welche Impfungen werden für Bolivien emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Typhus
- Tollwut
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Welche Impfungen werden für Brasilien emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Gelbfieber (siehe unten)
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Welche Impfungen werden für Chile emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Hinweis:
Auf der Osterinsel kann das Dengue-Fieber auftreten.
Welche Impfungen werden für Ecuador emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Welche Impfungen werden für Peru emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Gelbfieber:
Personen, die in die Gelbfieber-Endemiegebiete Perus (insbesondere in die Amazonasregion und die Gebiete östlich der Anden unterhalb von 2300 Metern) reisen und älter als 9 Monate sind, wird empfohlen, sich gegen Gelbfieber impfen zu lassen. Eine solche Impfung kann auch bei der Einreise aus Peru in Drittländer erforderlich sein.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Wer ist DIAMIR Erlebnisreisen?
Seit ca. 20 Jahren veranstaltet DIAMIR eindrucksvolle Erlebnisreisen weltweit und ist ein Spezialist auf dem Gebiet Rundreisen. Ob Expeditionen ins ewige Eis, Safarireisen in Afrika oder ein Erlebnisurlaub mit der ganzen Familie - DIAMIR bietet ein breit gefächertes Angebotsportfolio, aus welchem Sie Ihre Traumreise wählen können. Dank der Durchführungsgarantie und einer erfahrenen Rundreiseleitung können Sie sorglos Ihr Reiseziel entdecken und sich von Kultur und Natur des Landes mitreißen lassen. Kontaktieren Sie gerne unsere journaway Rundreiseberater für weitere Informationen. Wir finden gemeinsam die DIAMIR Erlebnisreise, die zu Ihnen passt!
Wann wurde DIAMIR Erlebnisreisen gegründet?
DIAMIR Erlebnisreisen wurde 2000 gegründet.
Seit wann ist DIAMIR Erlebnisreisen Partner von journaway?
DIAMIR Erlebnisreisen ist seit 2018 Partner von journaway.
Wo ist der Sitz von DIAMIR Erlebnisreisen?
DIAMIR Erlebnisreisen hat seinen Sitz in Dresden.
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
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Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
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