0 € Anzahlung und kostenlose Stornierung bis zu 6 Wochen vor Abreise ohne Angabe von Gründen.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
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Urban Lifestyle in New York City, Maya Mystik oder karibische Traumstrände in Mexiko… Warum für eine Sache entscheiden, wenn du alles haben kannst? Bei dieser Reise kriegst du genau das und noch ein bisschen mehr! City Lights, die das trubelige Großstadtleben am Times Square bunt einfärben, werden abgelöst von endlos langen Sandstränden und türkisblauem Meer, das in der Sonne zu funkeln beginnt, wenn du bequem mit dem Bus durch Mexiko reist. Sag der Lady Liberty “Hallo”, posiere vor der Brooklyn Bridge und halte am Broadway Ausschau nach den Stars und Sternchen bis es heißt: Abflug zum nächsten Abenteuer - hola mexico! Dichter Dschungel, mystische Maya-Stätten und Karibikzauber werden hier vereint wie nirgendwo sonst! Lerne die bunte Kultur und die entspannte Lebensweise der Mexikaner in Kolonialstädten kennen, halte Ausschau nach pinken Flamingos, und lasse dich beim Baden in den Cenoten von der Magie Mexikos verzaubern. Auf Holbox steckst du die Füße in den Sand und genießt den schönsten Sonnenuntergang, den du je gesehen hast! Klingt nach einem Traum? Lass ihn wahr werden!
Außergewöhnliche Unterkünfte
Von 4* Design & Boutique Hotels zum Beachhotel auf HolboxAuthentisch reisen
In klimatisierten Bussen komfortabel durch MexikoMaximale Sicherheit
Covid-19-Versicherungsschutz bei Abreisen im Jahr 2022 inklusiveInkl. Badeaufenthalt
Zusätzlich am Strand entspannen und die Erlebnisse der Reise Revue passieren lassenPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 106 Reisetermine zwischen Juni 2022 und Juni 2030Außergewöhnliche Unterkünfte
Von 4* Design & Boutique Hotels zum Beachhotel auf HolboxAuthentisch reisen
In klimatisierten Bussen komfortabel durch MexikoMaximale Sicherheit
Covid-19-Versicherungsschutz bei Abreisen im Jahr 2022 inklusiveInkl. Badeaufenthalt
Zusätzlich am Strand entspannen und die Erlebnisse der Reise Revue passieren lassenPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 106 Reisetermine zwischen Juni 2022 und Juni 2030Wir waren sehr beeindruckt von der Schönheit Mexikos. Besonders gut hat uns kleine Städtchen Valladolid gefallen, denn hier hatten wir das Gefühl, das echte, authentische Mexiko zu erleben.
Linienflüge nach New York und zurück ab Cancun (Umstieg möglich)
Linienflug zwischen New York und Cancun
Luftverkehrssteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren
23 kg Aufgabe- und 8 kg Handgepäck
Transfers in Mexiko im klimatisierten Bus laut Reiseverlauf
3 Nächte in New York: Standard Zimmer im 4* Arthouse Hotel oder gleichwertig
3 Nächte in Tulum: Standard Zimmer im 4* Hotel Zendero Tulum oder gleichwertig inkl. Frühstück
3 Nächte in Valladolid: Standard Zimmer im 4* Hotel Waye oder gleichwertig inkl. Frühstück
2 Nächte auf der Insel Holbox: Junior Suite im 4* Villas HM Palapas del Mar oder gleichwertig inkl. Frühstück
1 Nacht in Cancun: Standard Zimmer im 4* Fairfield Inn & Suites by Marriott Cancun Airport oder gleichwertig inkl. Frühstück
Covid-19-Versicherungsschutz (bei Abreisen im Jahr 2022)
Örtliche Steuern und Gebühren
Nicht erwähnte Mahlzeiten & Getränke
Persönliche Ausgaben vor Ort
Trinkgelder
Optionale Ausflüge & Eintritte
Nicht inkludierte Transfers (lt. Reiseverlauf)
Kosten für den Nahverkehr und Taxen
Fährtransfer nach/ab Holbox (zahlbar vor Ort ca. 9 Euro p.P pro Strecke)
Mietwagen während des Aufenthalts in Mexiko (optional zubuchbar gg. Aufpreis)
Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung, auf Anfrage
Tag 1-3: Hotel-Upgrade auf das 4* M Social Hotel Times Square New York
Tag 1-3: Hotel-Upgrade auf das 4* Moxy NYC East Village
Tag 10-11: Hotel-Upgrade auf das 4* Spirit Holbox
Tag 4-13: Mietwagen der Economy-Klasse (Renault Kwid o.ä.) ab 500 €
Tag 4-6: Hotel-Upgrade auf das 4* Layla Tulum - Adults Only
Zug zum Flug-Ticket der Deutschen Bahn Gültig für die 2. Klasse innerhalb Deutschlands ab 78 €
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen mit Abreisen im Jahr 2022 ist eine vollumfängliche Auslandskrankenversicherung inklusive Abdeckung von Pandemievorfällen enthalten.
REISEKRANKENVERSICHERUNG: Inklusive Kostenübernahme eines Corona-Tests bei individuellem Verdacht (z. B. positiver Fieber-Test) und Notfalltelefonnummer mit Kostenübernahme
KRANKENRÜCKTRANSPORT: Kosten und Organisation des medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes (inklusive Überführung im Todesfall)
MEDIZINISCHE ASSISTENZ (OHNE HEILBEHANDLUNG): Gesundheitliche Betreuung und Reiseinformation, Organisation und Terminierung ärztlicher Leistungen und Krankenrücktransport
REISE-ASSISTENZ: Organisation der Rückreise, Sicherheitsrelevante Infos zum Reiseland, Organisation der Pflege für erkrankte Angehörige
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG: Kosten der Rückreise gleicher Art, Erstattung des anteiligen Reisepreises, Mehrkosten für Übernachtung (individuelle Quarantäne im Reiseland)
Programmhinweis
2G-Regelung auf unseren Reisen:
Angesichts der weltweiten Infektionslage mit Sars-CoV-2 gelten länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise, nach deren Maßgabe wir die Durchführbarkeit unserer Reisen bewerten. Wir gehen bei unseren Reisen davon aus, dass unsere Kunden bei Reiseantritt seit mehr als 14 Tagen zweifach geimpft und geboostert sind und ein vollwirksamer Impfschutz gegen Sars-CoV-2 besteht. Unsere Reisen richten sich nur an Personen, die in diesem Sinne die sog. "2G" (geimpft+geboostert oder genesen) vorweisen können als besonderes Reiseerfordernis. Verhindern geltende Einreisebestimmungen die Durchführung einer Reise für Kunden, die diesen Impfstatus (oder Genesenenstatus) nicht nachweisen können, besteht kein Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung der Reise.
Eine individuelle Einzelfallbewertung zur Durchführbarkeit einer Reise ist nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass der persönliche Impf- und Genesenenstatus unserer Reisenden aus Datenschutzgründen nicht zur Bewertung herangezogen werden kann. Bitte überprüfen Sie daher selbst Ihren Impf- und Genesenenstatus vor Buchung der Reise!
Hygiene und Sicherheit:
Die Reiseleistungen werden stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erbracht. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, den Reiseverlauf entsprechend der jeweiligen Maßgaben anzupassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es zu Corona-bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen kommen kann.
Flexibilität:
Für diese Reise bieten wir gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen an, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Bis zu 6 Wochen vor Abreise kann die Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei storniert werden. Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Abreise fällig. Sollte der Tag des Stornoauftrages nicht auf einen Werktag fallen, muss die Stornierung am vorherigen Werktag und während der Geschäftszeiten bis 18:00 Uhr erfolgen.
Allgemeine Hinweise:
Die Reihenfolge der Ausflüge kann variieren. Verbindliche Informationen sind in den Reiseunterlagen enthalten. Bei den genannten Hotels handelt es sich um Beispielhotels, die bei gegebener Verfügbarkeit gebucht werden. Falls die Verfügbarkeiten nicht gegeben sind, wird eine mindestens gleichwertige Alternative gebucht. Die Reise ist nicht mit Neukunden-Gutscheinen o.ä. kombinierbar. Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Einzelfall prüfen wir dieses jedoch gerne.
Sie können per Rechnung zahlen.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Die Reiseveranstalterin darf vom Kunden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zunächst eine Anzahlung in Höhe von 35% des Gesamtreisepreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde und feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt die Reise keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 75 Euro nicht, sind Zahlungen auf den Reisepreis ohne Aushändigung des Sicherungsscheins an den Kunden fällig.
Leistet der Kunde fällige Zahlungen auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder nicht vollständig, kann die Reiseveranstalterin vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, bereits zu diesem Zeitpunkt liegt ein erheblicher Reisemangel vor. Die Reiseveranstalterin kann bei Rücktritt vom Reisevertrag als Entschädigung vom Kunden Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 6.3 bis 6.5 dieser ARB verlangen.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseveranstalterin zu erklären.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseveranstalterin. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Hat der Kunde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch dem Reisebüro gegenüber erklärt werden.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, hat der Kunde statt des Reisepreises für die bis zum Rücktritt bzw. Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen der Reiseveranstalterin eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis (Stornogebühren) zu zahlen, soweit der Rücktritt bzw. Nichtantritt von der Reiseveranstalterin nicht zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.
Die Stornogebühren betragen
• bis zum 30 Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises;
• ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises;
• ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises;
• ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises;
• ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises;
• ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Reiseveranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die geltend gemachte pauschalierte Stornogebühr entstanden ist.
Die Reiseveranstalterin behält sich vor, anstelle der Stornogebühr eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Reiseveranstalterin nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare pauschalierte Stornogebühr entstanden sind. In diesem Fall ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt (Umbuchung).
0 € Anzahlung und kostenlose Stornierung bis zu 6 Wochen vor Abreise ohne Angabe von Gründen.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
Allgemeine Reisebedingungen der journaway GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Angebote der journaway GmbH („journaway“), die auf der Internetseite als eigene Reiseangebote gekennzeichnet sind und bei welchen mehrere, verschiedene Reiseleistungen von journaway als Reisever-anstalter angeboten werden. Sie gelten zwischen dem Kunden als die Pauschalreise buchende Person (m/w/d), dem „Kunden“, und journaway. Diese Allgemeinen Reise-bedingungen gelten nicht für die von journaway lediglich vermittelten Reisen, die von Dritten als Pauschalreise angeboten und durchgeführt werden.
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Buchungsauftrag) bietet der Kunde journaway den Ab-schluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedin-gungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die Reiseanmel-dung mit dem auf der Website von journaway enthaltenen Buchungsformular zu täti-gen.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführ-ten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflich-tungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrags des Kunden durch journaway zustande. journaway bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Bu-chungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisever-mittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestäti-gung gilt gleichzeitig als Rechnung.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von journaway vor, an das journaway für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Inner-halb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
2.5 Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ab-lauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von journaway erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Anga-ben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfü-gung, deren Nutzung erläutern wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Ab-schluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Anga-ben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der
Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefon-nummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben be-stätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Spra-che maßgeblich ist.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Be-zeichnungen unverzüglich journaway mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.7 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: journaway weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebo-tenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetz-lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allge-meinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrau-chers geführt worden.
3. Leistungen von journaway
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von journaway in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung in Verbin-dung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.
3.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsun-ternehmen) sind von journaway nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus-künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Rei-severtrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von journaway herausgegeben werden, sind für ihre Leistungspflichten nicht verbind-lich.
4. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungs-schein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbeson-dere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Frist-setzung zur Zahlung nicht ein, ist journaway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann journaway den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 und 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 journaway behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) ge-nannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird journaway den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von journaway zur Preissenkung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hin-gewiesen.
5.2 Da Ziffer 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert ha-ben und dies zu niedrigeren Kosten für journaway führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von journaway zu erstatten. journaway darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzu-weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 journaway behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). journaway hat den Kunden hier-über auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhö-hung 8 % des Reisepreises, kann journaway sie nicht einseitig vornehmen. journaway kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag er-klärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebe-ginn unterbreitet werden. Kann journaway die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigen-schaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ver-schaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. journaway kann dem Kun-den die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 journaway kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die journaway den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.6 Nach dem Ablauf einer von journaway nach Ziffer 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach Ziffer 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit journaway infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises bzw. geleisteter Anzahlungen verpflichtet ist, hat journaway auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt Rückzahlung zu leisten.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeb-lich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei journaway unter der unten ge-nannten Adresse oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Text-form (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert journaway den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Ent-schädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausge-wiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbe-haltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschä-digungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklä-rung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von journaway und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
bei Rücktritt am Abreisetag /
bei Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, journaway nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von jour-naway geforderten Pauschalen.
6.3 journaway behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen-dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beför-derungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Bu-chung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann journaway bis zum 7. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Ist journaway zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmel-dung unter den in Ziffer 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dau-erhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie journaway nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. journaway kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertrag-lichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber journaway als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. journaway darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt journaway dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförde-rung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die journaway ihm ordnungsgemäß ange-boten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. we-gen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Rücktritt und Kündigung durch journaway
10.1 journaway kann bis 42 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindest-teinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
10.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch journaway nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Ver-
tragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündi-gungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann journaway ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält journaway den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der an-derweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Even-tuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kun-den, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von journaway oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit journaway infolge einer schuldhaften Unter-lassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Scha-densersatz zu verlangen.
11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat journaway den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Aus-maßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhält-nismäßigen Kosten verbunden ist. journaway kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann journaway die Beseiti-gung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Rei-seleistungen, hat journaway Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet journaway innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch journaway verwei-gert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält journaway hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbar-ten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zu-sammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Ta-gen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändi-gung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber journaway anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pau-schalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wer-den.
11.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den
Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeit-licher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
12. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er journaway auf die Gefahr eines Scha-dens aufmerksam zu machen.
13. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von journaway für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Überein-kommen gegeben sind.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh-mens
journaway ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Flug-gesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und un-verzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, so-bald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Flug-gesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
15.1 journaway informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Be-stimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschrie-bene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungs-landes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
15.2 journaway haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde journaway mit der Be-sorgung beauftragt hat, es sei denn, journaway hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
15.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausrei-chende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwach-sen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, journaway hat ihre Hinweispflichten ver-schuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisen-vorschriften einzuhalten.
15.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 15.1 hinaus ge-sundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxemaßnahmen. Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für ge-sundheitliche Aufklärung, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen.
16. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert journaway den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtli-chen Hinweisen. journaway hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten perso-nenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichti-gen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbei-tung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezo-gene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Da-ten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse: team@journaway.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder journaway unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
16.2 Mit einer Nachricht an team@journaway.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungs-forschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertra-ges bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und journaway findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von journaway vereinbart.
17.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektro-nischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. journaway nimmt nicht an einem Streitbei-legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch
nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwer-deverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer, Geschäftsführer: Marco Behrends, Telefon: 0491-79893171, E-Mail: team@journaway.com, www.journaway.com, USt-ID: DE304762595. Wesentli-che Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 111. Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt. journaway vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Post-fach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versi-cherungsombudsmann.de
Welche abweichenden Storno- und Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
Für diese Reise bieten wir gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen an, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Bis zu 6 Wochen vor Abreise kann die Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei storniert werden. Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Abreise fällig. Sollte der Tag des Stornoauftrages nicht auf einen Werktag fallen, muss die Stornierung am vorherigen Werktag und während der Geschäftszeiten bis 18:00 Uhr erfolgen.
Was passiert, falls die Fallzahlen für COVID-19 in meinem Reisegebiet steigen sollten?
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste steht an erster Stelle. Der Reiseveranstalter steht im direkten Kontakt mit den Agenturen in den Zielgebieten und beobachtet die Situation sehr genau um die Durchführbarkeit der Reise festzustellen. Falls wesentliche Reiseleistungen nicht erbracht werden können und/oder eine unzumutbare Gefährdung der Reisenden zu erwarten ist, wirst du unverzüglich vom Reiseveranstalter informiert. Erklärt der Veranstalter die Reise als nicht durchführbar, wird dir eine Umbuchung auf einen späteren Reisetermin, ein Reisegutschein oder die kostenlose Rückerstattung deiner geleisteten Zahlungen angeboten, sofern du den 2G-Status nachweisen kannst. Nähere Infos hierzu findest du unter "Weitere Informationen - Hinweise des Veranstalters".
Welche Einreisebestimmungen gelten für mein Zielgebiet?
Geltende Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich der Einreise können sich täglich ändern. Verbindliche und tagesaktuelle Informationen zu den Reisebestimmungen deiner Zielgebiete findest du auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes für die USA und Mexiko.
Wie läuft der Transfer ab?
In New York sind die Transfers zwischen Flughafen und Unterkunft nicht inkludiert. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um vom Flughafen JFK zu deinem Hotel zu gelangen:
In Mexico sind folgende Transfers mit dem Ado Bus zwischen Flughafen und den Unterkünften inkludiert:
Ist die Fähre nach Holbox inkludiert?
Nein, die Fährüberfahrt von Chiquila nach Holbox und zurück ist nicht inkludiert.
Die Fähre fährt stündlich und das Ticket kaufst du am besten vor Ort. Infos zu den Abfahrtszeiten der Fähre und Preisen findest du hier (ca. 9 Euro p.P. pro Strecke).
Wie komme ich vom Fährterminal auf Holbox zum Hotel?
Die gesamte Insel ist nur 2 km breit und dein Hotel befindet sich auf der westlichen Seite. Vom Fährterminal ist es gerade einmal ein Fußweg von 15 Minuten (ca. 1,3 km) zu deinem Hotel. Alternativ kannst du dich auch von einem der vielen Golfcarts fahren lassen (optional zahlbar vor Ort).
Wie wird die Einreisegenehmigung ESTA (USA) richtig ausgefüllt?
Für die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika wird eine Genehmigung benötigt. Diese wird online mithilfe von ESTA, dem elektronischen System zur Reisegenehmigung, beantragt. Damit die Einreise in die Vereinigten Staaten reibungslos klappt, sollte das elektronische ESTA-Formular so früh wie möglich abgeschickt werden, spätestens aber 72h vor Abreise. Für das Ausfüllen wird ca. eine halbe Stunde deiner Zeit benötigt. Halte deinen Reisepass und deine Kreditkarte, mit der du die Gebühren von 14 USD (ca. 12€) zahlen kannst, bereit. Unter anderem müssen Fragen zur Staatsangehörigkeit, Kontaktinformationen, Beruf, und dem Aufenthaltsort der Reise beantwortet werden. Aber keine Sorge, die Seite ist auch auf Deutsch verfügbar. Ob du die ESTA-Reisegenehmigung erhalten hast, erfährst du auf der Webseite von ESTA, wo du dich mit deinen Zugangsdaten einloggen musst. Du erhältst keine zusätzliche E-Mail! Bitte nutze nur die offizielle Website für das ESTA-Verfahren.
Was ist die beste Reisezeit für Mexiko?
Die Tagestemperaturen auf der mexikanischen Halbinsel Yucatán liegen das ganze Jahr über zwischen 23 und 30°C. Von Mai bis September sind sogar Temperaturen bis zu 35°C möglich, wobei es abends auch immer ein wenig abkühlt. Vergleichbar verhält es sich übrigens auch im Inland, wie zum Beispiel in Chichén Itzá. Von November bis April herrscht Trockenzeit, die Temperaturen sind angenehm warm und die Luftfeuchtigkeit ist gering. Dies ist allgemein die beste und beliebteste Reisezeit. Um einem größeren Reiseandrang zu entgehen, können auch Randmonate attraktiv für eine Rundreise nach Yucatán sein.
Kann ich in Mexiko einen Mietwagen dazubuchen?
Ja, du kannst für die Zeit deines Aufenthalts in Mexiko optional einen Mietwagen gegen Aufpreis dazubuchen. Das Mietwagenpaket beinhaltet einen Mietwagen der Economy Klasse wie einen Renault Kwid oder ähnlich. Folgende Leistungen sind im Paket inkludiert:
Außerdem stehen dir folgende Mietwagen Upgrades zur Verfügung:
Die Mietwagenpakete enthalten dieselben Leistungen wie das Mietwagenpaket des Standard Mietwagens.
Wie ist der optionale Mietwagen versichert?
Beim Standard Mietwagenpaket und beim Upgrade Mietwagenpaket auf die Kompkat-Klasse hat du einen Vollkaskoschutz. Folgende Leistungen sind in der Versicherung jeweils enthalten:
Beim Upgrade Mietwagenpaket auf die SUV-Klasse hast du ebenfalls einen Vollkaskoschutz. Folgende Leistungen sind in der Versicherung enthalten:
Welche Mietwagenbedingungen muss ich beachten, wenn ich einen optionalen Mietwagen dazu buche?
Folgende Bedingungen gelten für das Anmieten des Standard Mietwagens und das Mietwagen Upgrade auf die Kompakt-Klasse in Mexiko:
Für das Anmieten des Mietwagen Upgrades auf die SUV-Klasse gelten folgende Bedingungen:
Kann ich den optionalen Mietwagen mit nach Holbox nehmen?
Nein, fall du einen Mitwagen dazugebucht hast, musst du ihn während deines Aufenthalts auf Holbox am Hafen in Chiquila stehen lasse.Holbox komplett als autofrei zu bezeichnen wäre nicht ganz korrekt. Dennoch ist es so, dass Reisende ihr Auto nicht auf die Insel mitnehmen dürfen. Einheimische fahren aber zum Teil mit ihrem Auto (bzw. ihren Golfcarts) auf der Insel. Auf Holbox gibt es aber keine herkömmlichen Straßen, sondern nur Sandpisten. Infos zu Parkgebühren am Hafen findest du hier (ca. 4,- € pro Tag).
Was muss ich im Straßenverkehr in Mexiko beachten, wenn ich einen Mietwagen dazugebucht habe??
Als Europäer wirst du dich kurz an den Straßenverkehr in Mexiko gewöhnen müssen, denn die Mexikaner fahren meist etwas temperamentvoll, ignorieren Regeln und Verkehrsschilder - daran solltest du dich natürlich nicht anpassen. Fahre stets rücksichtsvoll, vorsichtig und vorausschauend!
Tempolimit:
Sonstige Straßenregelungen:
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen, nur tagsüber zu fahren. Wenn du dein Fahrzeug parkst, lasse deine Wertsachen nicht offen im Auto liegen oder nehme sie jedes Mal mit. Diebstähle sind leider keine Seltenheit. Aber keine Angst: Sei einfach etwas umsichtig und achte auf, dass deine Wertgegenstände gesichert sind
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Mexiko zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: nein
- Nationalparks: geöffnet
Datenstand vom: 01.07.2022 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach USA zu beachten?
Die Einreise ist teilweise möglich.
Es dürfen nur vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen einreisen. Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/noncitizens-US-air-travel.html (https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/noncitizens-US-air-travel.html).
Die folgenden Grenzübergänge sind geschlossen:
- Einige Landgrenzübergänge
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/travel-during-covid19.html. (https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/travel-during-covid19.html.) Zudem kann es in den einzelnen Bundesstaaten zu abweichenden Regelungen kommen, bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vorab bei den jeweiligen Behörden: https://www.cdc.gov/publichealthgateway/healthdirectories/healthdepartments.html (https://www.cdc.gov/publichealthgateway/healthdirectories/healthdepartments.html).
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende ab 18 Jahren müssen einen Impfnachweis vorlegen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/proof-of-vaccination.html (https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/proof-of-vaccination.html).
- Reisende, die von COVID-19 genesen sind, müssen einen Nachweis nach den folgenden Voraussetzungen erbringen: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/testing-international-air-travelers.html (https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/travelers/testing-international-air-travelers.html).
Wichtig bei der Einreise:
In Bezug zu den allgemeinen Einreisevoraussetzungen für die USA kann es in einigen Bundesstaaten zu Abweichungen und weiteren Test- oder sogar Quarantänemaßnahmen kommen. Bitte informieren Sie sich deshalb in jedem Fall rechtzeitig vorab über die aktuellen Maßnahmen, beispielsweise über folgenden Link: https://www.cdc.gov/publichealthgateway/healthdirectories/healthdepartments.html (https://www.cdc.gov/publichealthgateway/healthdirectories/healthdepartments.html).
Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: https://link.passolution.eu/us-form. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Auch Reisende, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Teilweise wird zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ein Impf- oder Testnachweis benötigt.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise
Datenstand vom: 01.07.2022 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Mexiko?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Reisehinweis:
Von Reisen
- in die Grenzregion zu den USA (abgesehen von Ein- und Ausreise)
- in die Bundesstaaten Tamaulipas, Sinaloa (mit Ausnahme von Mazatlán, Zona Dorada und historisches Zentrum, Los Mochis und der Bahnstrecke des „El Chepe“), Colima (mit Ausnahme von Manzanillo), Guerrero (mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo und Taxco)
- in Gebiete westlich von Morelia im Bundesstaat Michoacán
wird derzeit dringend abgeraten.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
- Passkopien der Sorgeberechtigten
Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko benötigen zur Ausreise eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Wenn minderjährige mexikanische Staatsbürger (auch bei Doppelstaatsbürgerschaft) mit ihren Eltern durch Mexiko reisen, müssen die Eltern die originale Geburtsurkunde des Kindes mit sich tragen.
Welche Einreisebestimmungen gelten für USA?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bei Einreise mit dem vorläufigen Reisepass muss ein Visum vor Beginn der Reise bei der zuständigen Botschaft beantragt werden.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bei Einreise mit dem Kinderreisepass muss ein Visum vor Beginn der Reise bei der zuständigen Botschaft beantragt werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Benötige ich ein Visum für Mexiko?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Besonderheit:
Touristen, die nach Mexiko reisen, erhalten bei der Einreise per Flug oder an anderen Grenzübergangsstellen eine Touristenkarte (genannt „FMM“) für maximal 180 Tage. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der gültige Aufenthaltszeitraum eingetragen. Es wird empfohlen, Nachweise, die die Dauer des Aufenthalts betreffen (Unterkunftsbuchung, Rückflugticket) in ausgedruckter Form mitzuführen und den behördlich festgelegten Aufenthaltszeitraum nicht zu überschreiten. Ob und wie eine Verlängerung möglich ist, muss ansonsten rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltszeitraums in einem Büro des Instituto Nacional de Migración (INM) geprüft werden. Die Touristenkarte muss bei Kontrollen im Land sowie bei der Ausreise aus Mexiko im Original vorgelegt werden.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
Einreise auf dem Land- und Seeweg:
Es ist möglich, dass die Touristenkarte bei Einreise über die USA nicht gestempelt wird. Gegen Vorlage der Reisedokumente muss dies beim Instituto Nacional de Migración des Grenzortes nachgeholt werden. Dies ist in Tijuana und auch im entsprechenden Büro am Flughafen möglich.
Benötige ich ein Visum für USA?
Es wird ein Visum benötigt.
Ausländische Staatsangehörige können als Touristen mit einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization = ESTA) für 90 Tage in die USA einreisen.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 21 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/ETA
Erläuterung: Das Visum kann online beantragt werden.
Das e-Visum/die elektronische Einreiseerlaubnis kann online unter folgendem Link beantragt werden : https://esta.cbp.dhs.gov/esta
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Reisende müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um mit einer elektronischen Einreisegenehmigung einreisen zu können:
- über einen gültigen elektronischen Reisepass (sog. ePass mit integriertem Chip, ausgestellt ab November 2005) verfügen (über die Gültigkeitsdauer informieren Sie sich bitte unten). Dies gilt auch für Minderjährige bzw. Kinder ab 8 Monaten;
- mit einer zugelassenen Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen;
- ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können, das für den Zeitraum von max. 90 Tagen gültig ist. Dieses Ticket darf nicht in Kanada, Mexiko oder auf den Karibikinseln enden. Ausgenommen von dieser Regel sind diejenigen Personen, die ihren festen Wohnsitz in den o.g. Ländern haben;
- im Besitz einer elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA) sein.
Gültigkeitsdauer:
Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. In folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
- Wechsel des Reisepasses
- Änderung des Namens
- Wechsel des Geschlechts
- Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten, mit Ja oder Nein zu beantwortenden Fragen, geändert hat.
Sollten sie eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, oder länger als 90 Tage im Land bleiben wollen, benötigen Sie ein Visum. Informieren Sie sich rechtzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Ausgenommen vom Visa Waiver Programm sind zudem:
- Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien, Sudan oder Nordkorea besitzen
- Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen, Somalia oder Nordkorea aufgehalten haben (Ausnahmen in ausgesuchten Einzelfällen möglich. Abfrage hierzu erfolgt im Rahmen des ESTA-Antrags online).
Darüber hinaus kann es zu Problemen bei der ESTA-Beantragung kommen, wenn Reisende einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthalt in Kuba haben oder in der Vergangenheit hatten. Gleiches gilt für Personen mit kubanischer Doppelstaatsbürgerschaft. Betroffene Reisende sollten sich zur Beantragung eines Visums an ihre zuständige Auslandsvertretung wenden.
Einreise auf dem Landweg:
Die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist ohne Visum/ESTA möglich.
Wir empfehlen die Beantragung des Visums über unseren Partner visumPOINT. Durch die Angabe des Codes PASSOLUTION erhalten Sie 10% Rabatt. Zum Anbieter: www.visumpoint.de.
Welche Impfungen werden für Mexiko emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Dengue-Fieber
Welche Impfungen werden für USA emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:
- Zika-Virus
Wer ist journaway?
journaway ist Experte für Rundreisen weltweit. Ob individuell auf einem Roadtrip, in einer Kleingruppe mit neuen Freunden oder ganz privat mit eigenen Transfers: Die Reisen kombinieren stets die beliebtesten Highlights eines Landes mit versteckten Geheimtipps auf der Route. Abgerundet wird das Abenteuer mit Nächten in außergewöhnlichen Unterkünften wie Eco Lodges, Tree Houses oder Glamping-Tents. Unvergessliche Erlebnisse und Gänsehautmomente sind mit journaway garantiert!
Wann wurde journaway gegründet?
journaway wurde 2022 gegründet.
Wo ist der Sitz von journaway?
journaway hat seinen Sitz in Leer.
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
Wie sicher sind die Reisen von journaway?
Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Ihren Reisepreis (meist in An- und Restzahlung geteilt) zahlen Sie direkt an den Reiseveranstalter Ihrer Reise. Abhängig vom Veranstalter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und eine unterschiedliche Staffelung von An- und Restzahlung. Diese entnehmen Sie der Reisebestätigung.
Ihre Rundreiseberater sind für Sie da!
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Mareike Becker
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