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BarcelonaDein First-Night-Out-Moment
Begegne neuen FreundenEnglischsprachige Rundreise
Lernen Sie Leute aus aller Welt kennenJunges Reisen
Die Welt entdecken mit Reisenden bis 39Kleine Reisegruppe
Intensive Reiseerlebnisse mit 1 bis 16 Teilnehmern, im Durchschnitt 14 TeilnehmerFlug zubuchbar
Flexibel nach dem bestem Flugangebot suchenGarantierte Durchführung
Sorglos buchen - diese Reise findet garantiert stattReisezeitraum
Flexibles Reisen: 19 Reisetermine zwischen August 2022 und Oktober 2023Dein Welcome-Moment
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Flexibles Reisen: 19 Reisetermine zwischen August 2022 und Oktober 2023Dein Welcome-Moment: Anreise und Begrüßungstreffen
Dein Discover-Moment: Barcelona
Dein First-Night-Out-Moment: Begegne neuen Freunden
Dein Big-Night-Out-Moment: Einen draufmachen, Lisbon
Tapas Crawl (Granada)
Orientierungs-Spaziergänge in Barcelona, Granada, Lissabon und Madrid
Anreise und Begrüßungstreffen Deine Gelegenheit, den CEO und deine Mitreisenden zu treffen und mehr über deine Reise zu erfahren. Entscheiden dich für ein anschließendes Essen mit der Gruppe vor Ort. Bitte beachte den Aushang in der Lobby (oder frag an der Rezeption) nach der offiziellen Zeit und dem Ort für das Treffen mit der Gruppe.
Begegne neuen Freunden Begegne an deinem ersten gemeinsamen Abend in einem neuen Ort deinen neuen Freunden. Nur verfügbar auf 18-to-Thirtysomethings Trips.
Orientierungs-Spaziergang Genieße einen Orientierungs-Spaziergang über La Rambla und besuche den berühmten Mercat de la Boqueria.
Tapas-Bar-Tour Begib dich in die Stadt und verkoste die kulinarischen Köstlichkeiten, die Granada zu bieten hat. Es erwarten dich viele leckere Häppchen - mit jedem Getränk wird dir ein neuer Teller Platte mit Snacks serviert. Bei genügend Getränken musst du dir kein Abendessen kaufen!
Einen draufmachen Mach mit deinen neuen besten Freunden die Nacht zum Tag, egal ob bei einem Pub Crawl, Cocktailtrinken oder einem Lagerfeuer am Strand.
Tag der Abreise Du willst noch nicht abreisen? Dein CEO kann dir bei deinen Reisevorbereitungen helfen, um dein Abenteuer zu verlängern.
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen ist ohne Zusatzkosten eine Versicherung der Allianz für Pandemievorfälle enthalten.
REISEKRANKENVERSICHERUNG: Inklusive Kostenübernahme eines Corona-Tests bei individuellem Verdacht (z. B. positiver Fieber-Test) und Notfalltelefonnummer mit Kostenübernahme
KRANKENRÜCKTRANSPORT: Kosten und Organisation des medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes (inklusive Überführung im Todesfall)
MEDIZINISCHE ASSISTENZ (OHNE HEILBEHANDLUNG): Gesundheitliche Betreuung und Reiseinformation, Organisation und Terminierung ärztlicher Leistungen und Krankenrücktransport
REISE-ASSISTENZ: Organisation der Rückreise, Sicherheitsrelevante Infos zum Reiseland, Organisation der Pflege für erkrankte Angehörige
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG: Kosten der Rückreise gleicher Art, Erstattung des anteiligen Reisepreises, Mehrkosten für Übernachtung (individuelle Quarantäne im Reiseland)
Mindestalter
Mindestalter für diese Reise sind 18 Jahre.
Sie können per Kreditkarte, Lastschrift, Visa Card, Master Card, American Express zahlen.
Preise sind pro Person in Euro kalkuliert und beinhalten alle notwendigen Gebühren, Steuern und Abgaben. Bei den ausgewiesenen Ab-Preisen im Angebot handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung günstigsten Preise pro Person bezogen auf die ausgeschriebene Art der Unterkunft bzw. der Tour. Den zum Zeitpunkt Ihrer Buchung verbindlich gültigen, verfügbaren Preis für die Buchung in der gewünschten Unterbringungs-/ Tourkategorie und zu dem gewünschten Reise- bzw. Abflugdatum erhält der Kunde direkt im Reisebüro, auf seiner Buchungsplattform oder bei der GA-Reservierung. Die diesbezüglich auf der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für GA bindend. Änderungen und Nebenabreden (Änderungen, Sonderwünsche, Ergänzungen) zu den vertraglichen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch GA. Alle Preise hängen von der tatsächlichen online-Verfügbarkeit am Buchungstag ab. GA behält sich vor, veröffentlichte Sondertarife ohne Angabe von Gründen jederzeit zu streichen.
Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat GA eine Insolvenzversicherung bei der Zürich Insurance plc Niederlassung für Deutschland für alle Abreisetermine ab dem 1.7.2018 abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft dem Kunden einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von GA und geht dem Kunden mit der Reisebestätigung zu. Nach Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651r BGB iVm Art 252 EGBGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Der restliche Preis wird fällig, wenn feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen entweder bei der Buchungsstelle (z.B. Reisebüro, OnlineReisebüro, Call Center) bereitliegen oder dem Kunden verabredungsgemäß kurzfristig über-mittelt werden können. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl GA zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, sowie die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht – z.B. wegen Reisemangel – des Kunden besteht, so ist GA berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
Zahlungsmöglichkeiten – GA akzeptiert Visa, Master Card und American Express sowie die Zahlung per Debit Card oder Überweisung/ SEPA Lastschrifteinzugsverfahren ohne zusätzliche Kosten. Die kundenseitigen Kreditkartengebühren für den Einsatz der Kreditkarte, die von den ausstellenden Banken erhoben werden, gehen zu Lasten des Kunden.
Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 35 Tage vor Reiseantritt und nur für noch offenstehende Zahlungen vorgenommen werden.
Online Check-ins – Sollte der Reiseplan (bei ticketlosemReisen) bzw. in Ausnahmefällen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wendet sich der Kunde bitte umgehend an seine Buchungsstelle. Ohne vollständige Bezahlung können die Reiseunterlagen nicht ausgehändigt werden. Die Reiseunterlagen können nur versendet werden, wenn zuvor sämtliche benötigten personenbezogenen Daten aller Reiseteilnehmer im Wege der Durchführung des Online checkins über die „Good to Go“ Applikation oder auf anderem Wege vollständig übermittelt wurden. Die Reiseunterlagen werden in elektronischer Form (e-docs) zur Verfügung gestellt. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen vor Reiseantritt erhält der Kunde seinen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. Im eigenen Interesse hat der Kunde den Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam auf seine Richtigkeit zu überprüfen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber GA unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro oder eine Buchungsplattform gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem/dieser gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert GA den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann GA, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. GA hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird je nach Reiseart und nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden, insbesondere unter Berücksichtigung der eingeschränkten Kurzfristvermarktungsmöglichkeiten für gebündelte Reisen und besondere Tour-Produkte (mit Linienflügen) wie folgt berechnet:
a) Tour und Expeditions - Produkt:
• bis zum 30. Tag vor Abreise: 20% des Reisepreises
• Ab dem 29. bis 3. Tag vor Abreise: 70% des Reisepreises
• Ab dem 2. Tag vor Abreise bis zum Abreisetag oder im Falle des No Shows (Nichterscheinens) 95 % des Reisepreises
b) Ankunftstransfers, Vor -und Nachprogramme mit Übernachtung, „My own room“ Produkte und optionale Aktivitäten, die direkt mit GA gebucht wurden:
• bis zum 30. Tag vor Abreise: volle Erstattung des entsprechenden Bausteinpreises
• Ab dem 30. Tag vor Abreise bis zum Abreisetag oder im Falle des No Shows (Nichterscheinens) 95 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, GA nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von GA geforderte Pauschale.
GA behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine gegebenenfalls höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit GA nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist GA verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
Was muss ich bei Buchung wegen des Coronavirus beachten?
Für begrenzte Zeit können Reisen mit Abreisetermin vor 31. Dezember 2020 bis zu 14 Tage vor Reisebeginn storniert und umgebucht werden. Reisen mit Abreisetermin zwischen 1. Januar 2021 und 31. Dezember 2021 können bis zu 30 Tage vor Reisebeginn storniert und umgebucht werden.
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Portugal zu beachten?
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Jedoch kann bei Flug- und Schiffsreisen ein Digitales COVID-Zertifikat oder ein entsprechender Nachweis verlangt werden.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Festland
- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien.
- Sie müssen dazu einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal (https://www.visitportugal.com/en/content/covid-19-measures-implemented-portugal)
- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
Madeira
- Die Nachweispflicht für Reisen nach Madeira wurde aufgehoben. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten die oben genannten Regelungen.
Azoren
- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien.
- Sie müssen dazu einen Impf- oder Genesungsnachweis nach den folgenden Voraussetzungen vorlegen: https://www.visitazores.com/en/trip-info (https://www.visitazores.com/en/trip-info).
- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Alle Reisenden benötigen einen negativen Nukleinsäureamplifikationstest, zum Beispiel nach PCR-Methode, oder einen negativen Antigentest zur Einreise nach Portugal.
- Der PCR-Test darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden und der Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.
- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird anerkannt.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.
- Ebenfalls ausgenommen sind Reisende, die auf dem Landweg einreisen. Diese sollten sich jedoch bei den zuständigen Behörden der Region, in die sie einreisen, über Abweichungen erkundigen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Madeira
- Die Testpflicht für Reisen nach Madeira wurde aufgehoben. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gilt sie jedoch weiterhin.
- Reisenden wird empfohlen, sich zur Einreise nach Madeira auf der folgenden Plattform zu registrieren: https://madeirasafe.com/ (https://madeirasafe.com/).
Azoren
- Reisende auf die Azoren müssen eine Gesundheitserklärung abgeben. Das Formular muss online 72 Stunden vor Einreise ausgefüllt werden: https://mysafeazores.com/. (https://mysafeazores.com/.) Das Formular muss auch bei Reisen zwischen den Inseln ausgefüllt werden.
- Das Formular muss nicht von Reisenden ausgefüllt werden, die Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikates der EU sind.
- Für Einreisen auf die Azoren müssen Reisende einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen können.
- Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen.
- Reisende, die vom Festland oder aus Madeira einreisen, können sich auch bei der Ankunft testen lassen und das Ergebnis in Selbstisolation abwarten. Diese Möglichkeit besteht aber nicht bei internationalen Einreisen.
- Reisende, die nach einem Voraufenthalt auf dem Festland auf die Azoren reisen möchten, können bereits auf dem Festland kostenfrei auf COVID-19 getestet werden. Hierzu muss unter anderem das Flugticket zur Weiterreise vorgelegt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Behörden.
- In Abhängigkeit der Risikoeinstufung auf den einzelnen Inseln, kann es auch bei Reisen zwischen den Inseln zu Testerfordernissen kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.visitazores.com/en/restrictions (https://www.visitazores.com/en/restrictions).
- Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren.
- Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird als Nachweis anerkannt.
- Kreuzfahrten sind wieder möglich, der Landgang wird jedoch nur im Rahmen organisierter Gruppenausflüge gestattet.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die erforderlichen Maßnahmen. Auch Transitreisende unterliegen der Testpflicht.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Zum Besuch einiger öffentlicher Einrichtungen auf Madeira oder den Azoren wird ein Impfnachweis (inklusive Auffrischungsimpfung), Genesungsnachweis oder Testnachweis benötigt.
- Notstand: ja
- Nächtliche Ausgangssperre: ja * teilweise auf den Azoren
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * In öffentlichen Verkehrsmitteln
- Versammlungsverbot: ja
- App: https://apps.apple.com/de/app/id1519479652 (https://apps.apple.com/de/app/id1519479652)
Datenstand vom: 20.05.2022 00:42 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Spanien zu beachten?
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Regionen dürfen einreisen: EU, Schengenraum. Zudem ist die Einreise aus Drittstaaten unter den folgenden Voraussetzungen erlaubt: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).
Die Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet variieren jedoch aktuell sehr stark und vor Beginn einer geplanten Reise ist es daher zwingend erforderlich, den aktuellen Stand bei der zuständigen Auslandsvertretung abzufragen.
Reisende, die sich vor Reisebeginn außerhalb der erlaubten Länder aufgehalten haben, müssen mit Einreiseverweigerungen rechnen. Dies betrifft die letzten 14 Tage vor der Einreise.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Eine Übersicht über die aktuellen lokalen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Reisen aus Risikogebieten/Hochrisikogebieten auf das Festland
- Reisende ab 12 Jahren, die aus einem Risikogebiet einreisen, können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
- Die dahingehenden Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
- Die entsprechenden Nachweise müssen elektronisch oder ausgedruckt auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorgelegt werden.
- Geimpfte oder Genesene aus Hochrisikogebieten können die genannten Erleichterungen nicht geltend machen.
Reisen aus Drittstaaten auf das Festland
- Geimpfte und Genesene aus Drittstaaten dürfen wieder nach Spanien einreisen und können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie einen anerkannten Impfnachweis erbringen.
- Die Voraussetzungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm)
Reisen auf die Kanaren
- Reisende aus Risikogebieten, die eine Impfung erhalten haben oder genesen sind, können sich von der Testpflicht befreien.
- Geimpfte und Genesene müssen einen offiziellen Nachweis vorlegen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/ (https://www.hellocanaryislands.com/travelling-to-the-canary-islands/.)
- Geimpfte oder Genesene aus Hochrisikogebieten können die genannten Erleichterungen nicht geltend machen.
Einreiseformular
- Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat sind von der Pflicht befreit, das Einreiseformular auszufüllen.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Die Testpflicht betrifft Reisende aus Risikogebieten und Hochrisikogebieten. Die Einstufung dieser Gebiete finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/spth.htm).
- Betroffene Reisende müssen ein negatives Testergebnis nach NAAT-Verfahren (zum Beispiel PCR, TMA, LAMP und Weitere) vorweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
- Es werden auch in der EU anerkannte, maximal 24 Stunden alte Antigen-Tests akzeptiert.
- Das Ergebnis muss im Original, als Ausdruck oder elektronisch und auf Spanisch, Deutsch, Französisch oder Englisch, vorgewiesen werden. Es muss den Namen, das Testdatum, den Sitz des Labors, die Testmethode und das letztendliche, negative Testergebnis enthalten.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Es wird ein Einreiseformular/Gesundheitsformular benötigt.
- Reisende mit einem gültigen COVID-Zertifikat der EU oder einem gleichwertigen EU-Zertifikat sind von der Pflicht befreit, das Einreiseformular auszufüllen.
- Über den folgenden Link können Reisende prüfen, ob ihr Zertifikat anerkannt wird: https://www.spth.gob.es/spain-validator (https://www.spth.gob.es/spain-validator)
Ansonsten gelten die nachfolgenden Regelungen:
- Reisende auf dem Luftweg müssen das folgende Formular ausfüllen: https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es/.)
- Alternativ kann die App https://www.spth.gob.es (https://www.spth.gob.es) zur Registrierung genutzt werden.
- Das Formular muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden.
- Es wird ein QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Flugreisende müssen beachten, dass der benötigte QR-Code nur generiert wird, wenn sie ihre Sitzplatznummer im Formular angeben. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Kanarische Inseln
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Balearische Inseln
Es gelten die gleichen Testvorschriften wie bei der Einreise auf das Festland.
Transit:
Der Transit ist bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Transitreisende auf dem Landweg unterliegen der Testpflicht, wenn sie aus Risikogebieten reisen.
- Beim Transit auf dem Luft- oder Seeweg können Erleichterungen für Reisende gelten, die den Transitbereich nicht verlassen, diese sollten sich jedoch bei ihrer jeweiligen Flug- oder Schifffahrtsgesellschaft über die Anforderungen erkundigen.
- Auch Transitreisende müssen das Einreiseformular ausfüllen, wenn sie nicht über ein geeignetes Zertifikat verfügen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen. Teilweise wird zum Besuch öffentlicher Einrichtungen ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis benötigt. Eine Übersicht zu den aktuellen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm (https://www.mscbs.gob.es/en/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/ciudadania/otrosIdiomas.htm).
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen * teilweise nur mit Impf,- Genesungs- oder Testnachweis
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Strände: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar mit Einschränkungen
- Maskenpflicht: teilweise * in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen
- Mindestabstand: 1.50 Meter
- App: https://radarcovid.gob.es (https://radarcovid.gob.es)
Datenstand vom: 20.05.2022 00:42 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Portugal?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument darf maximal 12 Monate abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen, mit gültigen Dokumenten zu reisen.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Welche Einreisebestimmungen gelten für Spanien?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Minderjährige mit spanischer Staatsangehörigkeit, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigen reisen, benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung. Dies gilt auch für Minderjährige mit deutsch-spanischer Doppelstaatsbürgerschaft.
Benötige ich ein Visum für Portugal?
Es wird kein Visum benötigt.
Benötige ich ein Visum für Spanien?
Es wird kein Visum benötigt.
Welche Impfungen werden für Portugal emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Hinweis:
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Besonderheit:
Auf Madeira bestehen für Kinder aktuell folgende spezielle Gefahren:
-Dengue-Fieber
Welche Impfungen werden für Spanien emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Wer ist G Adventures?
Auf den außergewöhnlichen Rundreisen von G Adventures bereisen Sie Ihr Zielland nicht einfach nur - Sie tauchen ein in den Alltag, die Kulturen und Sitten vor Ort, erleben auf Safaris die Natur hautnah und tauschen sich in der Reisegruppe mit Gleichgesinnten über das Erlebte aus. Das authentische Erleben, einzigartige Abenteuer und das Miteinander in der Reisegruppe und mit den Einheimischen stehen klar im Vordergrund. Sie entdecken geheime Highlights fernab der üblichen touristischen Routen und gestalten Ihre Traumreise individuell mit.
Wann wurde G Adventures gegründet?
G Adventures wurde 1990 gegründet.
Seit wann ist G Adventures Partner von journaway?
G Adventures ist seit 2019 Partner von journaway.
Wo ist der Sitz von G Adventures?
G Adventures hat seinen Sitz in Berlin.
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
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Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
Wie sicher sind die Reisen von journaway?
Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Ihren Reisepreis (meist in An- und Restzahlung geteilt) zahlen Sie direkt an den Reiseveranstalter Ihrer Reise. Abhängig vom Veranstalter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und eine unterschiedliche Staffelung von An- und Restzahlung. Diese entnehmen Sie der Reisebestätigung.
Ihre Rundreiseberater sind für Sie da!
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Benjamin Schmidt
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