Allgemeine Vermittlungsbedingungen

journaway GmbH („journaway“) vermittelt Pauschalreisen von Reiseveranstaltern auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen.

1.         Anwendungsbereich, Vertragsabschluss

1.1       Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Vermittlung von Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter durch journaway als Reisevermittler gem. § 651v BGB. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen journaway und dem Kunden, für den journaway auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 631 BGB) tätig wird. Dessen Vertragsinhalt besteht ausschließlich in der ordnungsgemäßen Vermittlung eines Pauschalreisevertrages über eine Reise eines Reiseveranstalters. journaway wird den Kunden nach Art. 250 §§ 1 bis 3 EGBGB, auch durch Übergabe des geeigneten Formblattes des Reiseveranstalters zur Pauschalreise, informieren und erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reiseveranstalters nach § 651d Abs. 1 S. 1 BGB.

1.2       Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde journaway den Abschluss eines Vermittlungsvertrages auf der Basis dieser Allgemeinen Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Gleichzeitig stellt die Anmeldung des Kunden ein Angebot auf Abschluss eines Pauschalreisevertrages mit dem in der Ausschreibung genannten Reiseveranstalter dar. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3       Der Vermittlungsvertrag mit journaway kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch journaway zustande, der vermittelte Vertrag durch die Annahme des Reiseveranstalters der Pauschalreise als Vertragspartner des Kunden, über die journaway den Kunden mit der schriftlichen Reisebestätigung informiert. Die Reisebestätigung wird dem Kunden als Bestätigung des Vertragsschlusses auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail) ausgehändigt.

1.4       Der vermittelte Pauschalreisevertrag wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter geschlossen. Die Erbringung der reisevertraglichen Leistungen obliegt vorbehaltlich § 651v Abs. 3 BGB nicht journaway, sondern dem gegenüber dem Kunden benannten Reiseveranstalter der Reise. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen aus dem Pauschalreisevertrag an den Veranstalter richten, dessen Allgemeine Reisebedingungen für ihn gelten. Dort können gesonderte Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, Umbuchung, Stornierung oder andere Einzelheiten geregelt sein. journaway ist gem. § 651v Abs. 4 BGB bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen und wird den Reiseveranstalter sofort von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen, ist aber nicht befugt, Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter zu überprüfen oder anzuerkennen.

2.         Bezahlung

2.1       Die Zahlungsfälligkeiten der vom Reiseveranstalter geforderten An- und Restzahlung auf den Reisepreis ergeben sich aus dessen Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen. journaway kann Anzahlungen gemäß der Zahlungsbedingungen der Veranstalter verlangen, soweit diese wirksam sind, journaway wirksam zum Inkasso ermächtigt wurde und die erforderliche Reisepreissicherung vorhanden ist. Nach § 651v BGB gilt journaway als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn journaway dem Kunden eine den Anforderungen des Art. 250 § 6 EGBGB entsprechende Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung stellt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass journaway von diesem damit betraut ist, Pauschalreiseverträge für ihn zu vermitteln. Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch journaway in hervorgehobener Form gegenüber dem Kunden ausgeschlossen ist.

2.2       Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in den Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters, ist nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsnachweis eine Anzahlung in Höhe von 20 % fällig und vom Kunden zu zahlen, die auf die Restzahlung auf den Reisepreis angerechnet wird. Der Kunde entnimmt der Reisebestätigung das Konto, auf das er An- und Restzahlung auf den Reisepreis zahlen soll. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.

2.3       Werden die fällige An- oder Restzahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist journaway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch in Vertretung des Reiseveranstalters, und den Kunden mit Rücktrittskosten nach 3.2 zu belasten.

3.         Rücktritt durch den Kunden

3.1       Der Kunde kann vorbehaltlich Ziffer 3.4 jederzeit vor Beginn der vermittelten Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären. journaway ist zum Empfang der Rücktrittserklärung mit Wirkung für den Reiseveranstalter gesetzlich bevollmächtigt.

3.2       Tritt der Kunde von der Reise zurück, so verliert der Pauschalreiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Die Höhe der eventuell anfallenden Stornierungsentschädigung, die pauschaliert in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden verlangt werden kann, richtet sich nach den Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, die journaway an den Kunden weitergibt. Dem Kunden steht dabei das Recht zu, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.

3.3       Abweichend von 3.2 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außer-gewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

3.4       Hat der Kunde ein als Special ausgewiesenes Angebot zu einem reduzierten Preis gebucht (z. B. Early-Bird-Angebot, Last-Minute-Angebot oder ein als non refundable markiertes Angebot), so hat er kein ausdrücklich vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht und kann vor Beginn der Reise nicht zurücktreten. Der volle Reisepreis ist daher, unabhängig von einem Rücktritt oder vom Zeitpunkt des Rücktritts des Kunden, von ihm zu entrichten und eine Rückerstattung findet nicht statt.

3.5       Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und –abbruchskosten, empfiehlt journaway den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

4.         Umbuchungen

Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind nur möglich, wenn die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters sie vorsehen. Ist eine Umbuchung möglich, kann journaway ein Umbuchungsentgelt von € 30,-- pro Buchungsvorgang erheben. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.

5.         Haftung der journaway als Vermittler, Haftungsbeschränkung

5.1       Vorbehaltlich der Vorschrift des § 651v Abs. 3 BGB übernimmt journaway als Vermittler keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Pauschalreise und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Hierfür haftet der vermittelte Reiseveranstalter. journaway haftet lediglich für die ordnungsgemäße Beratung und Vermittlung.

5.2       journaway haftet als Reisevermittlerin für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen journaway ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von journaway. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

6.         Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

journaway ist als Vermittler gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht / stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss journaway diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. journaway muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften ohne Betriebsgenehmigung in der EU ist auf der Internetseite ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de einsehbar.

7.         Hinweise auf Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

7.1       Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise erforderlich sind. journaway übernimmt als Reisevermittler diese Informationen des Reiseveranstalters, soweit journaway nicht selbst zur Information des Kunden verpflichtet ist.

7.2       Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und das Vorliegen vorgeschriebener Impfungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen – etwa die Zahlung von Rücktrittsentschädigungen – gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet, nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.

8.         Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert journaway den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. journaway hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maß-nahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei journaway gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für journaway zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse kontakt@journaway.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an kontakt@journaway.com kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

9.         Schlussbestimmungen, Hinweise

9.1       Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und journaway ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder des vermittelten Vertrages zur Folge. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichts-stand der Sitz von journaway vereinbart.

9.2       Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. journaway nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reisevermittler:

journaway GmbH

Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer

Telefon: +49 (0)491 / 9796790

Telefax: +49 (0)491 / 9258299

Geschäftsführer: Marco Behrends

E-Mail: kontakt@journaway.com

Internetseite: www.journaway.com

Registergericht: Amtsgericht Aurich

Registernummer: HRB 203540

Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a UStG: DE304762595

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reisevermittlung / Vermittlung von Pauschalreisen.

Reisevermittler-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Voltastraße 84, 60486 Frankfurt, Tel: 05413356112

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 9.1 der Allgemeinen Vermittlungsbedingungen.

 

Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

 

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