0 € Anzahlung und kostenlose Stornierung bis zu 6 Wochen vor Abreise ohne Angabe von Gründen.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
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Schweden und Finnland - das beste, was Skandinavien zu bieten hat! Bist du bereit, gleich zwei Haken auf deiner Bucketlist zu setzen? Dann nichts wie los! Das Bottnische Meer steht dir als Roadtrip-Kulisse bereit und bringt dich der wilden, ursprünglichen Natur näher als je zuvor: Entdecke Jahrhunderte alte Kiefern in den dichten Wäldern vor den Toren Stockholms und hüpfe von Insel zu Insel im bunten Mosaik des finnischen Schärenmeers. Tritt aufs Gaspedal, wenn nichts vor dir liegt als die endlose Weite, lasse dich vom jungen, hippen Flair Umeås im Norden Schwedens treiben und erkunde die Wildnis, die die Stadt umgibt. Wandere über schmale Pfade durch das duftende Grün der Wälder vorbei an glasklaren Seen und und entspanne im 4*-Hotel in den Bergen Sundsvalls. Nirgendwo kannst du die Naturverbundenheit so spüren wie hier! Also worauf wartest du noch?
Maximale Sicherheit
Covid-19-Versicherungsschutz inklusiveCoast to Coast
Küstenhopping mit Fährfahrten zwischen Schweden und FinnlandInklusive Mietwagen
Mietwagenpaket mit unbegrenzten Freikilometern & Vollkasko bereits enthaltenPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 70 Reisetermine zwischen Mai 2022 und November 2022Maximale Sicherheit
Covid-19-Versicherungsschutz inklusiveCoast to Coast
Küstenhopping mit Fährfahrten zwischen Schweden und FinnlandInklusive Mietwagen
Mietwagenpaket mit unbegrenzten Freikilometern & Vollkasko bereits enthaltenPrivatreise
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Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 70 Reisetermine zwischen Mai 2022 und November 2022Das Kvarken Archipel vor Vaasa war für uns das absolute Highlight der Reise! Den Sonnenuntergang über den vielen kleinen Inseln sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen.
Linienflüge nach Stockholm und zurück (Umstieg möglich)
23kg Aufgabe- & 8kg Handgepäck
Luftverkehrssteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren
1 Nacht in Stockholm: Standard Zimmer im 4* Comfort Hotel Kista oder gleichwertig inkl. Frühstück
1 Nacht auf der Nachtfähre Stockholm - Turku: Innenkabine mit Einzelbetten und eigenem Bad auf der Silja Galaxy oder Baltic Princess
1 Nacht in Turku: Standard Zimmer im 4* Hotel Kakola oder gleichwertig inkl. Frühstück
1 Nacht in Vaasa: Standard Zimmer im 4* Original Sokos Hotel Vaakuna oder gleichwertig inkl. Frühstück
2 Nächte in Umeå: Standard Zimmer im 4* U&Me, BW Signature Collection oder gleichwertig inkl. Frühstück
1 Nacht in Sundsvall: Standard Zimmer im 4* Hotel Södra Berget oder gleichwertig inkl. Frühstück
Mietwagen der Mini-Klasse (VW Up oder gleichwertig) während der gesamten Reisedauer
Mietwagenpaket mit unbegrenzten Freikilometern, Vollkasko- & Diebstahlschutz (mit Erstattung der Selbstbeteiligung)
Tagesfähre von Vaasa nach Umeå
Mietwagenmitnahme auf den Fährfahrten
Covid-19 Versicherungsschutz
Persönliche Ausgaben
Benzin
Gebühr für den Mietwagen bei Grenzüberfahrt (zahlbar vor Ort bei Mietwagenannahme ca. 50€)
Trinkgelder
Eintrittsgelder
Alle nicht erwähnten Mahlzeiten & Getränke
Erstattungsfähige Kaution i.H.v. 950 EUR (per Kreditkarte vor Ort zu hinterlegen)
Mautgebühren
Parkgebühren
Strafzettel bei Verkehrsverstößen
Einzelzimmerzuschlag ab 699 €
Hotelupgrade auf das 4* Hotel Downtown Camper by Scandic Tag 1-2, inkl. Frühstück, pro Person ab 100 €
Hotelupgrade auf das 5* Hotel At Six Tag 1-2, inkl. Frühstück, pro Person ab 100 €
Hotelupgrade auf das 5* Scandic Hamburger Börs Tag 3-4, inkl. Frühstück, pro Person ab 100 €
Mietwagenupgrade auf die Economyklasse (Toyota Yaris o.ä.) , pro Fahrzeug ab 100 €
Mietwagenupgrade auf die Kompaktklasse (Ford Focus o.ä.) , pro Fahrzeug ab 100 €
Mietwagenupgrade auf einen SUV (Opel Grandland X SUV o.ä.) , pro Fahrzeug ab 100 €
Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung , auf Anfrage
Zug zum Flug-Ticket der Deutschen Bahn Gültig für die 2. Klasse innerhalb Deutschlands ab 78 €
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen ist ohne Zusatzkosten eine Versicherung der Allianz für Pandemievorfälle enthalten.
REISEKRANKENVERSICHERUNG: Inklusive Kostenübernahme eines Corona-Tests bei individuellem Verdacht (z. B. positiver Fieber-Test) und Notfalltelefonnummer mit Kostenübernahme
KRANKENRÜCKTRANSPORT: Kosten und Organisation des medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes (inklusive Überführung im Todesfall)
MEDIZINISCHE ASSISTENZ (OHNE HEILBEHANDLUNG): Gesundheitliche Betreuung und Reiseinformation, Organisation und Terminierung ärztlicher Leistungen und Krankenrücktransport
REISE-ASSISTENZ: Organisation der Rückreise, Sicherheitsrelevante Infos zum Reiseland, Organisation der Pflege für erkrankte Angehörige
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG: Kosten der Rückreise gleicher Art, Erstattung des anteiligen Reisepreises, Mehrkosten für Übernachtung (individuelle Quarantäne im Reiseland)
Programmhinweis
2G-Regelung auf unseren Reisen:
Angesichts der weltweiten Infektionslage mit Sars-CoV-2 gelten länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise, nach deren Maßgabe wir die Durchführbarkeit unserer Reisen bewerten. Wir gehen bei unseren Reisen davon aus, dass unsere Kunden bei Reiseantritt seit mehr als 14 Tagen zweifach geimpft und geboostert sind und ein vollwirksamer Impfschutz gegen Sars-CoV-2 besteht. Unsere Reisen richten sich nur an Personen, die in diesem Sinne die sog. "2G" (geimpft+geboostert oder genesen) vorweisen können als besonderes Reiseerfordernis. Verhindern geltende Einreisebestimmungen die Durchführung einer Reise für Kunden, die diesen Impfstatus (oder Genesenenstatus) nicht nachweisen können, besteht kein Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung der Reise.
Eine individuelle Einzelfallbewertung zur Durchführbarkeit einer Reise ist nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass der persönliche Impf- und Genesenenstatus unserer Reisenden aus Datenschutzgründen nicht zur Bewertung herangezogen werden kann. Bitte überprüfen Sie daher selbst Ihren Impf- und Genesenenstatus vor Buchung der Reise!
Hygiene und Sicherheit:
Die Reiseleistungen werden stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erbracht. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, den Reiseverlauf entsprechend der jeweiligen Maßgaben anzupassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es zu Corona-bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen kommen kann.
Flexibilität:
Für diese Reise bieten wir gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen an, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Bis zu 6 Wochen vor Abreise kann die Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei storniert werden. Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Abreise fällig. Sollte der Tag des Stornoauftrages nicht auf einen Werktag fallen, muss die Stornierung am vorherigen Werktag und während der Geschäftszeiten bis 18:00 Uhr erfolgen.
Allgemeine Hinweise:
Die Reihenfolge der Ausflüge kann variieren. Verbindliche Informationen sind in den Reiseunterlagen enthalten. Bei den genannten Hotels handelt es sich um Beispielhotels, die bei gegebener Verfügbarkeit gebucht werden. Falls die Verfügbarkeiten nicht gegeben sind, wird eine mindestens gleichwertige Alternative gebucht. Die Reise ist nicht mit Neukunden-Gutscheinen o.ä. kombinierbar. Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Einzelfall prüfen wir dieses jedoch gerne.
Sie können per Rechnung zahlen.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Die Reiseveranstalterin darf vom Kunden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zunächst eine Anzahlung in Höhe von 35% des Gesamtreisepreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde und feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt die Reise keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 75 Euro nicht, sind Zahlungen auf den Reisepreis ohne Aushändigung des Sicherungsscheins an den Kunden fällig.
Leistet der Kunde fällige Zahlungen auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder nicht vollständig, kann die Reiseveranstalterin vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, bereits zu diesem Zeitpunkt liegt ein erheblicher Reisemangel vor. Die Reiseveranstalterin kann bei Rücktritt vom Reisevertrag als Entschädigung vom Kunden Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 6.3 bis 6.5 dieser ARB verlangen.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseveranstalterin zu erklären.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseveranstalterin. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Hat der Kunde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch dem Reisebüro gegenüber erklärt werden.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, hat der Kunde statt des Reisepreises für die bis zum Rücktritt bzw. Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen der Reiseveranstalterin eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis (Stornogebühren) zu zahlen, soweit der Rücktritt bzw. Nichtantritt von der Reiseveranstalterin nicht zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.
Die Stornogebühren betragen
• bis zum 30 Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises;
• ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises;
• ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises;
• ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises;
• ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises;
• ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Reiseveranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die geltend gemachte pauschalierte Stornogebühr entstanden ist.
Die Reiseveranstalterin behält sich vor, anstelle der Stornogebühr eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Reiseveranstalterin nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare pauschalierte Stornogebühr entstanden sind. In diesem Fall ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt (Umbuchung).
0 € Anzahlung und kostenlose Stornierung bis zu 6 Wochen vor Abreise ohne Angabe von Gründen.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
Allgemeine Reisebedingungen der journaway GmbH für Pauschalreisen
1. GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer (nachfolgend „Reiseveranstalterin“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (nachfolgend „ARB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
2.1. Mit seiner Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Reiseveranstalterin auf Grundlage der Reiseausschreibung sowie der ergänzenden Informationen der Reiseveranstalterin zur jeweiligen Reise den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, (fern-)mündlich oder elektronisch erfolgen.
2.2. Die Reiseveranstalterin schickt dem Kunden nach Eingang der Buchung eine schriftliche Eingangsbestätigung (z.B. per E-Mail) zu. Die Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung des Kunden bei der Reiseveranstalterin eingegangen ist, stellt jedoch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
2.3. Der Reisevertrag kommt erst durch den Zugang der Annahmeerklärung der Reiseveranstalterin beim Kunden zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt die Reiseveranstalterin dem Kunden eine Abschrift bzw. Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung und/oder Reisebestätigung der Reiseveranstalterin vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, liegt ein neues Angebot der Reiseveranstalterin vor, an das diese 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann.
2.4. Die Buchung durch den Kunden erfolgt für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen einsteht, sofern der Kunde eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. BEZAHLUNG
3.1. Die Reiseveranstalterin darf vom Kunden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zunächst eine Anzahlung in Höhe von 35% des Gesamtreisepreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde und feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird. Bei Reisen über unseren Partner www.journaway.com (journaway GmbH) gelten die dort ausgeschriebenen Zahlungsbedingungen.
3.2. Dauert die Reise weniger als 24 Stunden, schließt die Reise keine Übernachtung ein (Tagesreise) und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 500,00 Euro nicht, sind Zahlungen auf den Reisepreis ohne Aushändigung des Sicherungsscheins an den Kunden fällig.
3.3. Leistet der Kunde fällige Zahlungen auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder nicht vollständig, kann die Reiseveranstalterin vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, bereits zu diesem Zeitpunkt liegt ein erheblicher Reisemangel vor. Die Reiseveranstalterin kann bei Rücktritt vom Reisevertrag als Entschädigung vom Kunden Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 6.3 bis 6.6 dieser ARB verlangen.
4. LEISTUNG / LEISTUNGSÄNDERUNG
4.1. Die Reiseveranstalterin ist für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Vertrag mit dem Kunden umfassten Reiseleistungen verantwortlich.
4.2. Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung der Reiseveranstalterin (Leistungsbeschreibung) sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung der Reiseveranstalterin. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von der Reiseveranstalterin nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglichen Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
4.3. Die Reiseveranstalterin behält sich das Recht vor, wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages einseitig zu ändern. Einseitige Änderungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen sind nur gestattet, soweit sie unerheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.4. Im Falle einer zulässigen einseitigen Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen hat die Reiseveranstalterin den Kunden vor Reisebeginn klar und verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu informieren.
4.5. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen kann die Reiseveranstalterin dem Kunden diese Änderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von der Reiseveranstalterin bestimmten angemessenen Frist entweder das Änderungsangebot annimmt oder aber ohne Gebühren den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. Die Reiseveranstalterin kann dem Kunden nach ihrer Wahl auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten.
4.6. Der Kunde hat das Rücktrittsrecht unverzüglich nach der Unterrichtung über die Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen gegenüber der Reiseveranstalterin geltend zu machen.
4.7. Nach Ablauf der von der Reiseveranstalterin bestimmten angemessenen Frist gilt das Änderungsangebot der Reiseveranstalterin als angenommen.
5. PREISÄNDERUNG
5.1. Die Reiseveranstalterin behält sich das Recht vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder im Fall der Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt einseitig zu ändern (Preiserhöhung):
5.1.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Reiseveranstalterin bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen und in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz vom Kunden verlangen.
5.1.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Steuern oder sonstigen Abgaben wie Touristenabgaben, Hafen oder Flughafengebühren gegenüber der Reiseveranstalterin erhöht, kann diese den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
5.1.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die Reiseveranstalterin verteuert hat.
5.1.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für die Reiseveranstalterin nicht vorhersehbar waren.
5.2. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises (Preiserhöhung) hat die Reiseveranstalterin den Kunden unverzüglich, mindestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn, klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Preiserhöhungen um mehr als 8% des Reisepreises kann die Reiseveranstalterin nicht einseitig vornehmen. Die Reiseveranstalterin kann dem Kunden jedoch eine Preiserhöhung um mehr als 8% anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ihr bestimmten angemessenen Frist entweder das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder ohne Gebühren den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt. Die Reiseveranstalterin kann dem Kunden nach ihrer Wahl auch die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise (Ersatzreise) anbieten.
5.3. Das Rücktrittsrecht muss der Kunde unverzüglich nach der Unterrichtung über die Preiserhöhung gegenüber der Reiseveranstalterin geltend machen.
5.4. Nach Ablauf der von der Reiseveranstalterin bestimmten angemessenen Frist gilt das Angebot der Reiseveranstalterin zur Preiserhöhung als angenommen.
5.5. Der Kunde ist berechtigt, von der Reiseveranstalterin eine Herabsetzung des ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreises zu verlangen, wenn und soweit sich die Beförderungskosten, die Steuern oder sonstigen Abgaben, wie Touristenabgaben, Hafen oder Flughafengebühren oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse geändert haben und die Änderung zu niedrigeren Kosten für die Reiseveranstalterin führt.
6. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN / STORNOGEBÜHREN
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseveranstalterin zu erklären. journaway GmbH Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer Tel: 0491 979 679 79 team@journaway.com Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseveranstalterin. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Hat der Kunde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch dem Reisebüro gegenüber erklärt werden.
6.3. Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, hat der Kunde statt des vereinbarten Reisepreises für die bis zum Rücktritt bzw. Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen der Reiseveranstalterin eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit vom jeweils vereinbarten Reisepreis (Stornogebühren) zu zahlen, soweit der Rücktritt bzw. Nichtantritt von der Reiseveranstalterin nicht zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die Stornogebühren betragen
6.3.1. bis zum 30 Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises;
6.3.2. ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises;
6.3.3. ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises;
6.3.4. ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises;
6.3.5. ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises;
6.3.6. ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
6.4. Die Reiseveranstalterin ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die Höhe der Stornogebühren zu begründen.
6.5. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Reiseveranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die geltend gemachte pauschalierte Stornogebühr entstanden ist.
6.6. Die Reiseveranstalterin behält sich vor, anstelle der Stornogebühr eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Reiseveranstalterin nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare pauschalierte Stornogebühr entstanden sind. In diesem Fall ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, die geforderte höhere Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret gegenüber dem Kunden zu begründen, zu beziffern und zu belegen.
6.7. Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt (Umbuchung).
6.8. Die Reiseveranstalterin kann eine pauschalierte Stornogebühr dann nicht geltend machen, wenn am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung des Kunden an den Bestimmungsort der Reise erheblich beeinträchtigen.
7. UMBUCHUNGEN / VERTRAGSÜBERTRAGUNG
7.1. Umbuchungen sind vom Kunden gewünschte Änderungen der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (z.B. des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderungsart). Ein Anspruch des Kunden auf kostenfreie Umbuchung besteht nach Vertragsschluss grundsätzlich nicht. Nimmt die Reiseveranstalterin auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vor, kann die Reiseveranstalterin für Umbuchungen bis 7 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 5% des Reisepreises pro Reisenden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden nach Ablauf der Sieben-Tage-Frist können nur nach Rücktritt vom ursprünglichen Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 6.3. dieser ARB bei gleichzeitiger Neubuchung vorgenommen werden, es sei denn, der Umbuchungswunsch verursacht nur geringfügige Kosten.
7.3. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde auch erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an die Reiseveranstalterin. Diese kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Kunden widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt oder der Teilnahme des Dritten gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Reiseveranstalterin ist berechtigt, eine Erstattung der durch den Eintritt des Dritten entstandenen angemessenen Mehrkosten zu verlangen, soweit diese der Reiseveranstalterin tatsächlich entstanden sind. Die Reiseveranstalterin weist nach, in welcher Höhe ihr durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der Kunde und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
8. REISEVERSICHERUNG
Die Reiseveranstalterin empfiehlt den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, insbesondere inklusive einer (separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung insbesondere der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod.
9. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE REISELEISTUNGEN
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, z.B. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Reiseveranstalterin wird sich bei den Leistungsträgern aber um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. RÜCKTRITT DURCH DIE REISEVERANSTALTERIN
10.1. Die Reiseveranstalterin kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde und die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, bis zu welchem die Rücktrittserklärung der Reiseveranstalterin dem Kunden zugegangen sein muss, angegeben wurden.
10.2. Ein Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist dem Kunden
10.2.1. bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage,
10.2.2. bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen spätestens sieben Tage und
10.2.3. bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Reisebeginn zu erklären. Sollte der Reiseveranstalterin bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Reiseveranstalterin unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und den Kunden zu unterrichten.
10.3. Die Reiseveranstalterin kann auch dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert ist. Die Reiseveranstalterin hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund gegenüber dem Kunden zu erklären.
10.4. Im Falle eines Rücktritts erhält der Kunde – wenn die Reiseveranstalterin zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist – unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück.
11. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
Die Reiseveranstalterin kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch die Reiseveranstalterin nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Reiseveranstalterin behält im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger, erlangt werden.
12. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
12.1. Der Kunde hat die Reiseveranstalterin unverzüglich zu informieren, wenn ihm die Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von der Reiseveranstalterin mitgeteilten Frist zugegangen sind.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, der Reiseveranstalterin einen Reisemangel unverzüglich durch Mängelanzeige gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind die Reisemängel der Reiseveranstalterin an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über den Namen, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der Reiseleitung am Urlaubsort sowie über die Firma oder den Namen, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der Reiseveranstalterin wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss unterrichtet. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises gem. § 651m BGB nicht ein und ist der Kunde auch nicht berechtigt, Schadensersatz gem. § 651n BGB zu verlangen, es sei denn, die Mängelanzeige ist erkennbar aussichtslos oder dem Kunden aus anderen Gründen unzumutbar.
12.3. Die Reiseveranstalterin empfiehlt dem Kunden, der zuständigen Fluggesellschaft Reisegepäckverlust, –verspätung und/ oder –beschädigung bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensmeldung anzuzeigen, bei Reisegepäckbeschädigung jedoch spätestens binnen 7 Tagen, im Falle einer Reisegepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Reisegepäcks. Fluggesellschaften lehnen die Erstattung in der Regel ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung der Reiseveranstalterin anzuzeigen.
13. RECHTE DES KUNDEN / ABHILFE / MINDERUNG / KÜNDIGUNG
13.1. Wird die Reise mangelhaft erbracht, so kann der Kunde von der Reiseveranstalterin, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und soweit nichts anderes bestimmt ist,
13.1.1. nach § 651k Abs. 1 BGB Abhilfe verlangen,
13.1.2. nach § 651k Abs. 2 BGB selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
13.1.3. nach § 651k Abs. 3 BGB Abhilfe durch andere Reiseleistungen (Ersatzleistungen) verlangen,
13.1.4. nach § 651k Abs. 4 und 5 BGB Kostentragung für eine notwendige Beherbergung verlangen oder
13.1.5. den Vertrag nach § 651l BGB kündigen,
13.1.6. seine Minderungsrechte gem. § 651m BGB geltend machen und
13.1.7. nach § 651n BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
13.2. Die Reiseleitung am Urlaubsort ist durch die Reiseveranstalterin beauftragt – sofern möglich und unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für die Reiseveranstalterin verbunden – für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung vor Ort ist aber nicht berechtigt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
13.3. Der Kunde ist berechtigt, selbst Abhilfe zu schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wenn die Reiseveranstalterin oder die Reiseleistung vor Ort nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe leistet; der Bestimmung einer Frist zur Abhilfeleistung bedarf es nur dann nicht, wenn die Reiseveranstalterin die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist. Umfasst der Reisevertrag die Beförderung des Kunden an den Ort der Abreise oder an einen anderen vereinbarten Ort (Rückbeförderung) und ist die Rückbeförderung aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, trägt die Reiseveranstalterin die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Kunden für einen Zeitraum von maximal drei Nächten, es sei denn, die Reiseveranstalterin hat nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der Europäischen Union die Kosten für die Beherbergung des Kunden für einen längeren Zeitraum zu tragen oder beim Kunden handelt es sich um eine Person mit eingeschränkter Mobilität, um eine schwangere Person, um eine unbegleitete, minderjährige Person oder um eine Person, die besondere medizinische Betreuung benötigt, jedoch vorausgesetzt, der Kunde hat die Reiseveranstalterin mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn hiervon in Kenntnis gesetzt.
13.4. Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels im Sinne des § 651i Abs. 2 BGB nach Maßgabe des § 651l BGB kündigen, hat der Kunden der Reiseveranstalterin zuvor fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfeleistung bedarf es nur dann nicht, wenn die Reiseveranstalterin die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
13.5. Im Falle einer Kündigung behält die Reiseveranstalterin hinsichtlich der erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; hinsichtlich nicht mehr zu erbringender Reiseleistungen entfällt dagegen der Anspruch der Reiseveranstalterin auf den vereinbarten Reisepreis. Insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden von der Reiseveranstalterin zu erstatten.
13.6. Sofern der Reisevertrag die Beförderung des Kunden umfasste, ist die Reiseveranstalterin im Falle einer Kündigung verpflichtet, auf eigene Kosten unverzüglich für die Rückbeförderung des Kunden zu sorgen; die Reiseveranstalterin hat auch alle weiteren, infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen.
13.7. Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der vereinbarte Reisepreis; der Reisepreis ist im Verhältnis des Wertes der mangelfreien Pauschalreise zum wirklichen Wert der Pauschalreise bei Vertragsschluss herabzusetzen.
14. SCHADENSERSATZ / HAFTUNG FÜR BUCHUNGSFEHLER
14.1. Bei Vorliegen eines Reisemangels im Sinne des § 651i Abs. 2 BGB kann der Kunde unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung des Reisevertrages zudem Schadenersatz von der Reiseveranstalterin verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist (1) vom Kunden selbst oder (2) von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer noch in anderer Weise an der Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen beteiligt ist, und war für die Reiseveranstalterin nicht vorhersehbar oder vermeidbar oder wurde (3) durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht. Der Kunde kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist
14.2. Die Haftung der Reiseveranstalterin für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (sog. Körperschäden), und für Schäden, die von der Reiseveranstalterin nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
14.3. Die Reiseveranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und/oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Reiseveranstalterin sind. Die Reiseveranstalterin haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und/oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist. 14.4. Die Reiseveranstalterin haftet für Schäden, die dem Kunden durch einen von der Reiseveranstalterin zu vertretenen technischen Fehler im Buchungssystem entstehen oder die durch einen Fehler während des Buchungsvorgangs von der Reiseveranstalterin verursacht wurden; dies gilt nicht, wenn der Fehler während des Buchungsvorgangs vom Kunden selbst verschuldet oder dieser durch unvermeidbar, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
15. BEISTANDPFLICHT DER REISEVERANSTALTERIN
15.1. Befindet sich der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten, hat die Reiseveranstalterin dem Kunden in angemessener Weise Beistand zu leisten, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung sowie durch Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindunge n und/oder bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.
15.2. Die Reiseveranstalterin ist berechtigt, vom Kunden die Erstattung ihrer angemessenen und tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen, wenn der Kunde die den Beistand der Reiseveranstalterin erforderlich machenden Umstände schuldhaft selbst herbeigeführt hat.
16. VERJÄHRUNG
16.1. Ansprüche des Kunden gemäß § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. 16.2. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise vereinbarungsgemäß enden sollte.
17. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
17.1. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die Reiseveranstalterin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringender Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die Reiseveranstalterin weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, informiert sie den Kunden. Ändert sich die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, informiert die Reiseveranstalterin den Kunden. Die Reiseveranstalterin muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
17.2. Zur Verbesserung der Sicherheit der Luftfahrt hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Luftverkehrssicherheitsbehörden der EU-Länder eine sog. „Black List“ herausgegeben, die alle Fluggesellschaften umfasst, für die in Europa Betriebsverbot (Anhang A) bzw. ein bedingtes Betriebsverbot (Anhang B) besteht. Die „Black List“ ist über folgenden Link abrufbar: ec.europa.eu/transport/modes/ air/safety/air-ban/index_de.htm
18. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
18.1. Die Reiseveranstalterin wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reiseleistung angeboten wird, vor Vertragsabschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, und über Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderung unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass in der Person des Kunden keine Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Angehörigen anderer Staaten gibt das für sie zuständige Konsulat bzw. die für sie zuständige Botschaft Auskunft.
18.2. Die Reiseveranstalterin haftet grundsätzlich nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Reiseveranstalterin mit deren Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von der Reiseveranstalterin zu vertreten ist.
18.3. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, das Beschaffen und Mitführen aller notwendigen Dokumente sowie die Vornahme gegebenenfalls erforderlicher Impfungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Kunden durch die Reiseveranstalterin bedingt.
18.4. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Kunde wird sich daher über die Zoll- und Devisenvorschriften informieren und diese befolgen.
19. DATENSCHUTZ
Die Reiseveranstalterin erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten der Kunden unter Einhaltung der Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Bestimmungen der Datenschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Reiseveranstalterin verwendet diese Daten für die Begründung und Durchführung des Reisevertragsverhältnisses, die Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen und die Abwicklung der Zahlung sowie zur Kontaktaufnahme, wenn dies zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist.
20. BESCHWERDE / ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
20.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich bei Problemen im Rahmen der Durchführung der gebuchten Reise unter Angabe seiner Kontaktdaten und Schilderung des Problems telefonisch, schriftlich oder per Email an die Reiseveranstalterin zu wenden (Beschwerde). Nach Eingang der Beschwerde des Kunden prüft die Reiseveranstalterin das Anliegen des Kunden schnellstmöglich. Nach Abschluss der Prüfung meldet sich die Reiseveranstalterin zur Klärung der Beschwerde unter den von diesem angegebenen Kontaktdaten beim Kunden zurück.
20.2. Die Reiseveranstalterin nimmt an einer außergerichtlichen Streitschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgeset z (VSBG) nicht teil. Die Reiseveranstalterin ist auch nicht zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitschlichtung nach dem VSBG verpflichtet.
20.3. Im Falle von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem in der Europäischen Union wohnhaften Verbraucher und einem in der Europäischen Union niedergelassenen Unternehmer kann der Verbraucher die europäische Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform), die eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern ermöglicht, als zentrale Anlaufstelle nutzen, um die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Die OS-Plattform erreichen Verbraucher über folgenden Link http://ec.europa.eu/consumers/od r/
21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
21.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Reiseveranstalterin findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis.
21.2. Für Klagen des Kunden gegen die Reiseveranstalterin sowie für Klagen der Reiseveranstalterin gegen den Kunden ist grundsätzlich der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Reiseveranstalterin vereinbart.
21.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen internationaler Abkommen zugunsten des Kunden etwas anderes ergeben oder nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die entsprechenden deutschen Vorschriften.
21.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages und dieser ARB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Leer, Februar 2022
Welche abweichenden Storno- und Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
Für diese Reise bieten wir gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen an, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Bis zu 6 Wochen vor Abreise kann die Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei storniert werden. Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Abreise fällig. Sollte der Tag des Stornoauftrages nicht auf einen Werktag fallen, muss die Stornierung am vorherigen Werktag und während der Geschäftszeiten bis 18:00 Uhr erfolgen.
Was passiert, falls die Fallzahlen für COVID-19 in meinem Reisegebiet steigen sollten?
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste steht an erster Stelle. Der Reiseveranstalter steht im direkten Kontakt mit den Agenturen in den Zielgebieten und beobachtet die Situation sehr genau um die Durchführbarkeit der Reise festzustellen. Falls wesentliche Reiseleistungen nicht erbracht werden können und/oder eine unzumutbare Gefährdung der Reisenden zu erwarten ist, wirst du unverzüglich vom Reiseveranstalter informiert. Erklärt der Veranstalter die Reise als nicht durchführbar, wird dir eine Umbuchung auf einen späteren Reisetermin, ein Reisegutschein oder die kostenlose Rückerstattung deiner geleisteten Zahlungen angeboten, sofern du den 2G-Status nachweisen kannst. Nähere Infos hierzu findest du unter "Weitere Informationen - Hinweise des Veranstalters".
Welche Einreisebestimmungen gelten für mein Zielgebiet?
Geltende Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich der Einreise können sich täglich ändern. Verbindliche und tagesaktuelle Informationen zu den Reisebestimmungen deines Zielgebiets findest du auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes für Schweden und Finnland.
Was beinhaltet mein Mietwagenpaket?
Dein Standard-Mietwagenpaket beinhaltet einen Mietwagen der Mini-Klasse wie einen VW UP oder ähnlich. Folgende Leistungen sind im Paket inkludiert:
Gegen Aufpreis kannst du ein Upgrade vom Standard-Mietwagen auf folgende Mietwagenklassen vorab über uns buchen:
Mietwagenpaket der Economy-Klasse wie einen Toyota Yaris oder ähnlich inklusive folgender Leistungen:
Mietwagenpaket der Kompakt-Klasse wie einen Ford Focus oder ähnlich inklusive folgender Leistungen:
Mietwagenpaket der SUV-Klasse wie einen Skoda Kodiaq oder ähnlich inklusive folgender Leistungen:
Wie ist mein Mietwagen versichert?
Du hast einen Vollkaskoschutz. Folgende Leistungen sind in deiner Versicherung enthalten:
Bitte beachte: Die Fahrzeugdiebstahlversicherung deckt keine Schäden an Gepäck oder persönlichen Gegenständen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzung der Mietkonditionen erlischt der Versicherungsschutz.
Was hat es mit der Erstattung der Selbstbeteiligung auf sich?
Im Falle eines Schadens oder Diebstahls sind die entstandenen Kosten bis zu einer Höhe der Selbstbeteiligung zunächst bei dem lokalen Mietwagenanbieter auszulegen. Die Kosten werden mit der Kaution verrechnet, die zu Mietbeginn hinterlegt wurde. Nachträglich erstattet unser Mietwagenpartner die Selbstbeteiligung vollständig. Die Fahrzeugdiebstahlversicherung deckt keine Schäden an Gepäck oder persönlichen Gegenständen. Grundlage des Versicherungsschutzes ist ausschließlich der abzuschließende Mietvertrag durch den Veranstalter Reisen Exklusiv. Bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzung der Mietkonditionen erlischt der Versicherungsschutz. Das Fahren auf unbefestigten Straßen ist nicht erlaubt. Schließe vor Ort bitte KEINE Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung und zur Deckung von Schäden an Glas-, Dach-, Reifen-, und Unterboden ab, da unser Mietwagenpartner die Kosten im Schadensfall direkt an dich erstattet. Die Kosten für eine Zusatzversicherung, die bei Fahrzeugübernahme vor Ort durch abgeschlossen wird, werden von unserem Partner NICHT erstattet.
Welche Mietwagenbedingungen muss ich beachten?
Welche Zusatzleistungen kann ich hinzubuchen?
Folgende optionale Leistungen können vor Ort dazugebucht werden:
Was muss ich im Straßenverkehr beachten?
Habe gerade bei Überlandfahrten stets ein Auge auf Wildwechsel-Warnschilder, denn Rentiere und Elche sind auf den Straßen keine Seltenheit. Wenn du einen Elch auf der Fahrbahn siehst, solltest du anders als beim Wildwechsel in Deutschland ausweichen und nicht versuchen die Spur zu halten, um zu verhindern, dass das Tier beim Aufprall durch die Windschutzscheibe schlägt. Es ist üblich den entgegenkommenden Verkehr mit mehrmaligem Aufblinken des Fernlichts auf die Gefahr durch Wildtiere aufmerksam zu machen.
In den dünn besiedelten Landesteilen Schwedens und Finnlands können die Abstände zwischen zwei Tankstellen lang sein. Tanke daher lieber einmal zu viel als zu wenig. Außerorts und innerorts muss in Schweden und Finnland zu jeder Tageszeit mit Abblendlicht gefahren werden.
Tempolimits in Schweden:
Autobahn 110 km/h
Landstraßen 70 km/h
Geschlossene Ortschaften 50 km/h
Tempolimits in Finnland:
Autobahn: 120 km/h
Landstraßen: 80 km/h
Geschlossenen Ortschaften: 50 km/h
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Finnland zu beachten?
Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus der folgenden Aufstellung dürfen einreisen: https://raja.fi/en/guidelines-for-border-traffic-during-pandemic. Aus Ländern außerhalb des “EU+”- und Schengenraums wird zur Einreise ein Impf- oder Genesungsnachweis benötigt.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich.
- Es kommt, je nach Infektionslage, zu regional unterschiedlichen Beschränkungen im Land.
- Eine Übersicht dazu finden Sie unter folgendem Link: https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/situation-update-on-coronavirus/the-covid-19-epidemic-regional-situation-recommendations-and-restrictions#Epidemian_vaihe_sairaanhoitopiireitt%C3%A4in (https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/situation-update-on-coronavirus/the-covid-19-epidemic-regional-situation-recommendations-and-restrictions#Epidemian_vaihe_sairaanhoitopiireitt%C3%A4in).
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
Für Reisende aus dem “EU+”- und Schengenraum gilt:
- Bei Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises können sich Reisende von der Testpflicht befreien.
- Für Geimpfte gilt dies, wenn bei ihnen seit mindestens 7 Tagen ein vollständiger Impfschutz nach folgendem Schema besteht: https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/travel-and-the-coronavirus-pandemic/which-vaccines-are-accepted-at-the-points-of-entry-into-the-country- (https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/travel-and-the-coronavirus-pandemic/which-vaccines-are-accepted-at-the-points-of-entry-into-the-country-.).
- Nicht vollständig Geimpfte unterliegen dennoch der Pflicht, sich 3 bis 5 Tage nach der Ankunft testen zu lassen.
- Genesene können sich von der Testpflicht befreien, wenn sie innerhalb der letzten 6 Monate vor Einreise erkrankt waren und einen entsprechenden Nachweis vorlegen: https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/travel-and-the-coronavirus-pandemic. (https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/travel-and-the-coronavirus-pandemic.)
Für Reisende aus anderen Ländern gilt:
- Es wird ein Impf- oder Genesungsnachweis zur Einreise benötigt, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt: https://raja.fi/en/guidelines-for-border-traffic-during-pandemic (https://raja.fi/en/guidelines-for-border-traffic-during-pandemic).
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
Für Reisende aus dem “EU+”- und Schengenraum gilt:
- Reisenden wird empfohlen, ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis mitzuführen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist.
- Reisende können sich jedoch auch nach der Ankunft testen lassen (siehe unten).
- Die Testregelung gilt für Personen, die im Jahr 2006 oder früher geboren sind.
- Geimpfte und Genesene können sich von der Testpflicht befreien (siehe oben).
Für Reisende aus anderen Ländern gilt:
-
Da ein Impf- oder Genesungsnachweis zur Einreise erforderlich ist, entfällt die Möglichkeit, stattdessen mit einem negativen Test einzureisen (siehe unten). Es kommt zu COVID-19-Tests vor Ort. Für Reisende aus dem “EU+”- und Schengenraum gilt:
-
Können diese kein negatives Testergebnis bei Einreise vorweisen, müssen sie sich vor Ort testen lassen.
-
Sie werden dann nach ihrer Ankunft sowie zwischen Tag 3 und 5 des Aufenthalts getestet.
-
Auch Reisende, die mit einem negativen Testergebnis nach den oben stehenden Anforderungen einreisen, werden 3 bis 5 Tage nach der Ankunft einem weiteren Test vor Ort unterzogen. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Eine Übersicht zu den jeweiligen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/situation-update-on-coronavirus/the-covid-19-epidemic-regional-situation-recommendations-and-restrictions#Epidemian_vaihe_sairaanhoitopiireitt%C3%A4in. (https://thl.fi/en/web/infectious-diseases-and-vaccinations/what-s-new/coronavirus-covid-19-latest-updates/situation-update-on-coronavirus/the-covid-19-epidemic-regional-situation-recommendations-and-restrictions#Epidemian_vaihe_sairaanhoitopiireitt%C3%A4in.)
- Einige öffentliche Einrichtungen können die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Testnachweises verlangen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet
- Kinos/Theater: teilweise geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: teilweise * in öffentlichen Innenräumen und Verkehrsmitteln
- Mindestabstand: 1.00 Meter
- Versammlungsverbot: ja - regional unterschiedlich ab 6 - 50 Personen
- App: https://koronavilkku.fi/en/
Datenstand vom: 20.05.2022 00:42 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Schweden zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Transit:
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort:
Derzeit gelten keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen oder Hygienemaßnahmen im Land. Dies kann sich jedoch, in Abhängigkeit von der Infektionslage, jederzeit kurzfristig ändern. Dabei sind auch regionale Abweichungen möglich.
- Ausgangssperre: nein
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet
- Restaurants/Cafés: geöffnet
- Bars: geöffnet
- Clubs: geöffnet
- Geschäfte: geöffnet
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet
- Kinos/Theater: geöffnet
- Strände: geöffnet
- Gotteshäuser: geöffnet
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Taxis: verfügbar
- Maskenpflicht: nein
- Versammlungsverbot: Nein
Datenstand vom: 20.05.2022 00:42 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer
Welche Einreisebestimmungen gelten für Finnland?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Welche Einreisebestimmungen gelten für Schweden?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis
Das Reisedokument muss über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Benötige ich ein Visum für Finnland?
Es wird kein Visum benötigt.
Benötige ich ein Visum für Schweden?
Es wird kein Visum benötigt.
Welche Impfungen werden für Finnland emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Welche Impfungen werden für Schweden emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Hinweis:
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Wer ist journaway?
journaway ist Experte für Rundreisen weltweit. Ob individuell auf einem Roadtrip, in einer Kleingruppe mit neuen Freunden oder ganz privat mit eigenen Transfers: Die Reisen kombinieren stets die beliebtesten Highlights eines Landes mit versteckten Geheimtipps auf der Route. Abgerundet wird das Abenteuer mit Nächten in außergewöhnlichen Unterkünften wie Eco Lodges, Tree Houses oder Glamping-Tents. Unvergessliche Erlebnisse und Gänsehautmomente sind mit journaway garantiert!
Wann wurde journaway gegründet?
journaway wurde 2022 gegründet.
Wo ist der Sitz von journaway?
journaway hat seinen Sitz in Leer.
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
Wie sicher sind die Reisen von journaway?
Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Ihren Reisepreis (meist in An- und Restzahlung geteilt) zahlen Sie direkt an den Reiseveranstalter Ihrer Reise. Abhängig vom Veranstalter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und eine unterschiedliche Staffelung von An- und Restzahlung. Diese entnehmen Sie der Reisebestätigung.
Ihre Rundreiseberater sind für Sie da!
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Mareike Becker
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